IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LfDI Baden-Württemberg: Bußgeld gegen Polizeibeamten wegen Datenmissbrauchs zu privaten Zweckenveröffentlicht am 25. Oktober 2019
LfDI Baden-Württemberg, Bescheid vom 09.05.2019
§ 2 Abs. 1 oder Abs. 2 LDSG, 83 Abs. 5 DS-GVO
Eine Kurznotiz zu diesem Vorgang finden Sie auf der Kanzlei-Haupt-Website damm-legal.de (LfDI Baden-Württemberg: Bußgeld gegen Polizeibeamten wegen Datenmissbrauchs zu privaten Zwecken). Den Text der Pressemitteilung finden Sie unten:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Google muss Auslistung von personenbezogenen Daten nur in EU-Versionen der Suchmaschine vornehmenveröffentlicht am 24. September 2019
EuGH, Urteil vom 24.09.2019, Az. C-507/17
Art. 12 lit. b EU-RL 95/46/EG, Art. 14 Abs. 1 lit. a EU-RL 95/46/EG, Art. 17 Abs. 1 EU-VO 2016/679
Wenn Sie eine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung lesen wollen, finden Sie diese hier (EuGH: Google muss Auslistung von personenbezogenen Daten nur in EU-Versionen der Suchmaschine vornehmen). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:Möchten Sie persönliche Daten bei Google entfernen lassen?
Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Internetrecht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Koblenz: Zur Frage der Überlassung der Software beim Softwareleasing mittels reinem Serverzugangveröffentlicht am 17. September 2019
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2019, Az. 1 U 96/19
§ 280 Abs. 1 BGB , § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGB, § 433 Abs. 1 BGB, § 535 Abs. 2 BGBDie Zusammenfassung der wesentlichen Punkte dieser Entscheidung finden Sie hier auf der Kanzlei-Hauptseite (OLG Koblenz: Zur Frage der Überlassung der Software beim Softwareleasing mittels reinem Serverzugang); den Volltext der Entscheidung können Sie im folgenden lesen:
Ein Rechtsanwalt für Softwarerecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem Softwareleasing-Vertrag? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Er hat zum Softwarerecht promoviert.
- LG Dresden: Nutzung von Google-Analytics ohne Code-Erweiterung „anonymizeIP“ stellt Persönlichkeitsrechtsverletzung darveröffentlicht am 13. September 2019
LG Dresden, Urteil vom 11.01.2019, Az. 1a O 1582/18
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 13 Abs. 2 Trv-GDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Dresden: Nutzung von Google-Analytics ohne Code-Erweiterung „anonymizeIP“ stellt Persönlichkeitsrechtsverletzung dar); den Volltext unten:
Sie benötigen einen Fachanwalt für IT-Recht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Hamburg: Nicht jeder Influencer betreibt wettbewerbswidrige (Schleich-) Werbungveröffentlicht am 3. September 2019
LG Hamburg, Urteil vom 31.01.2019, Az. 312 O 341/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 6 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMGDie Entscheidung des LG Hamburg habe ich hier zusammengefasst (LG Hamburg: Nicht jeder Influencer betreibt wettbewerbswidrige (Schleich-) Werbung), während Sie den Volltext des Urteils unten finden:
Benötigen Sie einen Fachanwalt für Gewerbliche Rechtschutz?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und Informationstechnologierecht bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dem auf soziale Netzwerke im Übrigen anwendbaren Recht eingehend vertraut.
- BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 9. August 2019
BGH, Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17
Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 19a UrhG, § 69c Nr. 4 UrhG
Die Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie auf meiner Haupt-Site (BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrig); den Volltext unten:Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen zum Softwarerecht / Softwarehandel?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Fachanwalt für IT-Recht Dr. Damm hat zum Softwarehandel promoviert.
- EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichtenveröffentlicht am 10. Juli 2019
EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-649/17
Art. 6 Abs. 1 lit c EU-RL 2011/83/EUHier habe ich die Entscheidung für Sie besprochen (EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichten); den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlerhafter Verbraucherbelehrung bekommen?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Haben Sie Fragen zum Fernabsatzrecht? Rufen Sie an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.veröffentlicht am 21. Mai 2019
OLG Hamburg, Urteil vom 28.02.2019, Az. 5 U 146/16
§ 3 UrhG, § 69c Nr. 2 S. 2 UrhGDiese Entscheidung habe ich hier besprochen (OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.). Zum Volltext der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Hamburg (hier). Den Volltext der Senatsentscheidung finden Sie unten!
Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?
Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für IT-Recht bin ich mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und helfe Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.
- BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …veröffentlicht am 14. Mai 2019
BGH, Urteil vom 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17
§ 312 g Abs. 1 BGB, § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 312 b Abs. 2 S.1 BGB
Die ausführliche Zusammenfassung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen rund um das Widerrufsrecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Widerrufsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Influencerin bei Instagram darf ohne Werbekennzeichnung Produkte anpreisen, wenn sie hierfür nicht bezahlt wirdveröffentlicht am 30. April 2019
LG München I, Urteil vom 29.04.2019, Az. 4 HKO 14312/18 – nicht rechtskräftig
§ 5a Abs. 6 UWG
Das LG München I hat entschieden, dass eine Influencerin auf Instagram (hier: Cathy Hummels) Werbung für Produkte nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen muss, wenn sie die Werbung ohne Gegenleistung des Unternehmens betreibt, dass die beworbenen Produkte hergestellt hat und vertreibt. Hintergrund: Das deutsche Wettbewerbsrecht verbietet in § 5a Abs. 6 UWG geschäftliche Handlungen, deren kommerzieller Zweck nicht kenntlich gemacht wird, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und sofern das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Der Gesetzgeber setzt mit dieser Norm EU-Recht um. Zur Pressemitteilung 6/2019 des LG München I vom 29.04.2019:Haben Sie als Influencer bei Facebook oder Instagram eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.