IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Nicht jeder Influencer betreibt wettbewerbswidrige (Schleich-) Werbungveröffentlicht am 3. September 2019
LG Hamburg, Urteil vom 31.01.2019, Az. 312 O 341/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 6 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMGDie Entscheidung des LG Hamburg habe ich hier zusammengefasst (LG Hamburg: Nicht jeder Influencer betreibt wettbewerbswidrige (Schleich-) Werbung), während Sie den Volltext des Urteils unten finden:
Benötigen Sie einen Fachanwalt für Gewerbliche Rechtschutz?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und Informationstechnologierecht bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dem auf soziale Netzwerke im Übrigen anwendbaren Recht eingehend vertraut.
- BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 9. August 2019
BGH, Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17
Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 19a UrhG, § 69c Nr. 4 UrhG
Die Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie auf meiner Haupt-Site (BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrig); den Volltext unten:Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen zum Softwarerecht / Softwarehandel?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Fachanwalt für IT-Recht Dr. Damm hat zum Softwarehandel promoviert.
- EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichtenveröffentlicht am 10. Juli 2019
EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-649/17
Art. 6 Abs. 1 lit c EU-RL 2011/83/EUHier habe ich die Entscheidung für Sie besprochen (EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichten); den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlerhafter Verbraucherbelehrung bekommen?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Haben Sie Fragen zum Fernabsatzrecht? Rufen Sie an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.veröffentlicht am 21. Mai 2019
OLG Hamburg, Urteil vom 28.02.2019, Az. 5 U 146/16
§ 3 UrhG, § 69c Nr. 2 S. 2 UrhGDiese Entscheidung habe ich hier besprochen (OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.). Zum Volltext der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Hamburg (hier). Den Volltext der Senatsentscheidung finden Sie unten!
Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?
Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für IT-Recht bin ich mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und helfe Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.
- BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …veröffentlicht am 14. Mai 2019
BGH, Urteil vom 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17
§ 312 g Abs. 1 BGB, § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 312 b Abs. 2 S.1 BGB
Die ausführliche Zusammenfassung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen rund um das Widerrufsrecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Widerrufsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Influencerin bei Instagram darf ohne Werbekennzeichnung Produkte anpreisen, wenn sie hierfür nicht bezahlt wirdveröffentlicht am 30. April 2019
LG München I, Urteil vom 29.04.2019, Az. 4 HKO 14312/18 – nicht rechtskräftig
§ 5a Abs. 6 UWG
Das LG München I hat entschieden, dass eine Influencerin auf Instagram (hier: Cathy Hummels) Werbung für Produkte nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen muss, wenn sie die Werbung ohne Gegenleistung des Unternehmens betreibt, dass die beworbenen Produkte hergestellt hat und vertreibt. Hintergrund: Das deutsche Wettbewerbsrecht verbietet in § 5a Abs. 6 UWG geschäftliche Handlungen, deren kommerzieller Zweck nicht kenntlich gemacht wird, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und sofern das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Der Gesetzgeber setzt mit dieser Norm EU-Recht um. Zur Pressemitteilung 6/2019 des LG München I vom 29.04.2019:Haben Sie als Influencer bei Facebook oder Instagram eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- Überprüfen Sie das angehängt Bildveröffentlicht am 25. April 2019
Hinweis: Bei aktuellen E-Mails mit dem Betreff „Überprüfen Sie das angehängt Bild“ handelt es sich um einen Betrugsversuch. Das angehängte Bild enthält Schadsoftware und sollte nicht geöffnet werden. Die Kanzle DAMM LEGAL empfiehlt grundsätzlich die Verwendung eines Virenscanners auf dem PC, der tagesaktuell aktualisiert wird – was in der Regel den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements voraussetzt.
Benötigen Sie einen Fachanwalt für IT-Recht?
Wenn Sie einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolieveröffentlicht am 1. April 2019
EuGH, Urteil vom 27.03.2019, Az. C-681/17
Art. 6 Abs. 1 lit k EU-RL 2011/83/EU, Art. 16 lit e EU-RL 2011/83/EU (Verbraucherrechtsrichtlinie), § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGBWenn Sie eine Besprechung der Entscheidung lesen möchten, finden Sie diese hier (EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolie). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie hier:
Haben Sie Fragen zum Widerrufsrecht? Hier finden Sie Antworten!
Wenn Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandelveröffentlicht am 27. März 2019
OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB, Art. 8 Abs. 2 EU-RL 2011/83/EUDie Besprechung dieser besonderen Entscheidung finden Sie hier (OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandel). Dazu halte ich für Sie kostenlos den Volltext der Entscheidung unten vor:
Sind Sie Onlinehändler? Benötigen Sie einen Fachanwalt für IT-Recht?
Wenn Sie einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertragveröffentlicht am 28. Februar 2019
LG Köln, Urteil vom 26.03.2008, Az. 10 O 76/05
§ 437 Nr. 3 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag). Den dazugehörigen Volltext finden Sie unten:
Haben Sie ein Problem mit Ihrer Software?
Benötigen Sie die Unterstützung eines Fachanwalts für IT-Recht? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Dr. Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht umfassend vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.