IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 6. Januar 2021
LG Köln, Beschluss vom 23.12.2019, Az. 28 O 482/19
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 6 DSGVO
Die Besprechung dieser einstweiligen Verfügung finden Sie hier (LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrecht); den Volltext des Beschlusses unten:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Stuttgart: Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nichtveröffentlicht am 29. September 2020
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2019, Az. 4 U 214/18
§ 280 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGBEine Besprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Stuttgart: Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nicht). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt gegen die Löschung eines Facebook-Posts?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine willkürliche Löschung Ihres Posts bei Facebook wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht erfahren (Gegnerliste) und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Influencer müssen Tags von Unternehmen bei Instagram als Werbung ausweisenveröffentlicht am 10. August 2020
LG Köln, Urtel vom 21.07.2020, Az. 33 O 138/19
§ 5a Abs. 6 UWG, § 6 TMG, § 7 Abs. 3 RStV, § 58 RStV
Die Entscheidung des Landgerichts Köln inden Sie hier zusammengefasst (LG Köln: Influencer müssen Tags von Unternehmen bei Instagram als Werbung ausweisen), den Volltext der Entscheidung unten:Fachanwalt zur Beantwortung von Rechtsfragen im Internet?
Benötigen Sie Hilfe bei einem Rechtsverstoß? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Internetrecht vertraut und hilft Ihnen, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksamveröffentlicht am 5. August 2020
EuGH, Urteil vom 16.07.2020, Az. C-311/18
Art. 2 Abs. 2 EU-VO 2016/679, Art. 45 EU-VO 2016/679, Art. 46 EU-VO 2016/679, Art. 58 EU-VO 2016/679
Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier zusammengefasst (EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksam), den Volltext der Entscheidung unten:Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- VG Ansbach: Bürger hat keinen Rechtsanspruch gegen Datenschutzaufsichtsbehörde auf Prüfung von Drittverhaltenveröffentlicht am 9. Juni 2020
VG Ansbach, Urteil vom 08.08.2019, Az. AN 14 K 19.00272 Art. 58 DSGVO, Art. 78 DSGVO, § 20 V 1 Nr. 2 BDSG Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (VG Ansbach: Bürger hat keinen Rechtsanspruch gegen Datenschutzaufsichtsbehörde auf Prüfung von Drittverhalten). Wenn Sie den Volltext der Entscheidung lesen wollen, finden Sie diesen unten!
Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Ein System aus E-Mail, Internet-Chat und Rückrufoption genügt den Informationspflichten für Fernabsatzgeschäfteveröffentlicht am 5. Mai 2020
BGH, Urteil vom 19.12.2019, Az. I ZR 163/16
Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-RL 2011/83, Art. 246a § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EGBGB, Art. 246a § 4 Abs. 1, Abs. 3 EGBGB, § 312d Abs. 1 S.1 BGBDiese Entscheidung des BGH habe ich hier für Sie zusammengefasst (BGH: Ein System aus E-Mail, Internet-Chat und Rückrufoption genügt den Informationspflichten für Fernabsatzgeschäfte). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Rechtsanwalt gegen Abmahnung
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfe Ihnen gerne.
- OLG Köln: Sehr weiter Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVOveröffentlicht am 6. Januar 2020
OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019, Az. 20 U 75/18
Art. 4 Nr. 1 DSGVO, Art 15 DSGVODie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie (OLG Köln: Sehr weiter Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO), den Volltext unten:
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten?
Benötigen Sie die Hilfe eines Datenschutzbeauftragen und Fachanwalts für IT-Recht? Haben Sie eine datenschutzrechtliche Auskunftsanfrage zu beantworten? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Unter den Telefonnummern 04321 / 963 9 953 oder 040 / 35716-904 erhalten Sie kompetente Hilfe. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Naumburg: Vorschriften der DSGVO können Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a lit a UWG darstellenveröffentlicht am 27. November 2019
OLG Naumburg, Urteil vom 07.11.2019, Az. 9 U 6/19
Art. 9 DSGVO, § 17 Abs. 3 ApBetrO, § 3 Abs. 5 ApBetrO, § 43 Abs. 1 S. 1 ArznG, § 8 UWG, § 3a UWGHier finden Sie eine Besprechung des Urteils (OLG Naumburg: Vorschriften der DSGVO können Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a lit a UWG darstellen). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Münster: Domain-Registrar haftet nicht für Rechtsverletzung auf der zu der Domain gehörigen Websiteveröffentlicht am 8. November 2019
LG Münster, Beschluss vom 24.09.2019, Az. 8 O 224/19
§ 823 Abs. 1 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGBDie Zusammenfassung finden Sie hier (LG Münster: Domain-Registrar haftet nicht für Rechtsverletzung auf der zu der Domain gehörigen Website) den Volltext der Entscheidung unten:
Rechtsanwalt für Domainrecht
Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Domainrecht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloße Zusendung eines Microsoft Product-Keys ohne dessen Aktivierungveröffentlicht am 4. November 2019
OLG München, Urteil vom 22.09.2016, Az. 29 U 3449/15
§ 69c UrhGDas Urteil des OLG München wird hier besprochen (OLG München: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloße Zusendung eines Microsoft Product-Keys ohne dessen Aktivierung). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten.
Rechtsanwalt für Softwarerecht
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und durch zahlreiche Microsoft-Verfahren mit dem Softwarehandel vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.