IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Überprüfen Sie das angehängt Bildveröffentlicht am 25. April 2019
Hinweis: Bei aktuellen E-Mails mit dem Betreff „Überprüfen Sie das angehängt Bild“ handelt es sich um einen Betrugsversuch. Das angehängte Bild enthält Schadsoftware und sollte nicht geöffnet werden. Die Kanzle DAMM LEGAL empfiehlt grundsätzlich die Verwendung eines Virenscanners auf dem PC, der tagesaktuell aktualisiert wird – was in der Regel den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements voraussetzt.
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Wenn Sie einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolieveröffentlicht am 1. April 2019
EuGH, Urteil vom 27.03.2019, Az. C-681/17
Art. 6 Abs. 1 lit k EU-RL 2011/83/EU, Art. 16 lit e EU-RL 2011/83/EU (Verbraucherrechtsrichtlinie), § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGBWenn Sie eine Besprechung der Entscheidung lesen möchten, finden Sie diese hier (EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolie). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie hier:
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Wenn Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandelveröffentlicht am 27. März 2019
OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB, Art. 8 Abs. 2 EU-RL 2011/83/EUDie Besprechung dieser besonderen Entscheidung finden Sie hier (OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandel). Dazu halte ich für Sie kostenlos den Volltext der Entscheidung unten vor:
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Wenn Sie einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertragveröffentlicht am 28. Februar 2019
LG Köln, Urteil vom 26.03.2008, Az. 10 O 76/05
§ 437 Nr. 3 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag). Den dazugehörigen Volltext finden Sie unten:
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- BGH: Die Pfändung einer de-Domain umfasst die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche aus dem DENIC-Registrierungsvertragveröffentlicht am 29. Januar 2019
BGH, Urteil vom 11.10.2018, Az. VII ZR 288/17
§ 829 ZPO, § 835 ZPO, § 844 Abs. 1 ZPO, § 857 Abs. 1 ZPOEine Besprechung dieser BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH – Pfändung einer de-Domain). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie, wenn Sie nach unten scrollen!
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- OLG Hamburg: Bestimmte Datenschutzrechtsverstöße können als wettbewerbswidrig abgemahnt werden / DSGVOveröffentlicht am 23. Januar 2019
OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U 66/17
§ 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; EGRL 46/95; Art. 24 EUV 2016/679; § 28 Abs. 7 BDSGZur Besprechung dieser Entscheidung hier (OLG Hamburg – Abmahnung bestimmter Datenschutzrechtsverstöße); den Volltext finden Sie unten:
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Droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Wir prüfen gern für Sie, ob ihre datenschutzrechtlichen Informationen rechtmäßig sind oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Erstprüfung von Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit dem Datenschutzrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und hilft Ihnen zeitnah, die für Sie beste Lösung zu finden.
- BVerfG: Einlegung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ist unzulässig / § 23 Abs.1 S.1 BVerfGGveröffentlicht am 19. Dezember 2018
BVerfG, Beschluss vom 19.11.2018, Az. 1 BvR 2391/18
§ 23 Abs. 1 S. 1 BVerfGGEine Kurzzusammenfassung dieses Beschlusses finden Sie hier (BVerfG – Einlegung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ist unzulässig / § 23 Abs.1 S.1 BVerfGG); den Volltext unten.
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Benötigen Sie für eine gerichtliche Auseinandersetzung einen engagierten Rechtsanwalt? Haben Sie einen Streitfall mit einem Streitwert von 2.000 EUR oder höher? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Prozessführung bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG München: Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufersveröffentlicht am 18. Dezember 2018
OLG München, Urteil vom 26.09.2018, Az. 20 U 749/18
§ 117 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBUnsere Besprechung dieses Urteils finden Sie hier (OLG München – Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufers), den Volltext unten:
Haben Sie ein Problem als Verkäufer bei eBay?
Benötigen Sie eine Überprüfung Ihres eBay-Shops? Haben Sie einen Streitfall mit einem Streitwert von 2.000 EUR oder höher? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Verletzungen des Vertragsrechts bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, eine Lösung zu finden.
- OLG München: Zur Unwirksamkeit von Facebook-AGB-Klauseln / Sperrung wegen „Verstoß gegen Community-Standards“ etc.veröffentlicht am 7. September 2018
OLG München, Beschluss vom 17.07.2018, Az. 18 W 858/18
§ 241 Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGBZum Volltext der Entscheidung unten, die Zusammenfassung des Beschlusses des OLG München finden Sie hier (OLG München – Zur Unwirksamkeit von Facebook-AGB-Klauseln).
Wurde Ihr Facebook-Account wegen eines unpassenden Postings gesperrt?
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem für Facebook geltenden Recht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Frankfurt a.M.: Zur Aufhebung einer Facebook-Sperre per einstweiliger Verfügung wegen Meinungsfreiheitveröffentlicht am 7. September 2018
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.05.2018, Az. 2-03 O 182/18
§§ 241, 823, 1004 BGBZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; wir haben die Entscheidung auf unserer Hauptseite für Sie zusammengefasst (LG Frankfurt a.M. – Zur Aufhebung einer Facebook-Sperre per einstweiliger Verfügung wegen Meinungsfreiheit).
Wurde Ihr Facebook-Account gesperrt?
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem für Facebook geltenden Recht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.