IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Zur Auskunft und zum Schadensersatz nach der DSGVOveröffentlicht am 15. November 2021
LG München I, Endurteil vom 02.09.2021, Az. 23 O 10931/20 Art. 15 DSGVO, Art. 82 DSVGO
Die Entscheidung des LG München I wurde hier (LG München I: Zur Auskunft und zum Schadensersatz nach der DSGVO) kurz besprochen. Zum Volltext der Entscheidung:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Sie haben Probleme wegen einer datenschutzrechtlichen Auskunft? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Hamburg: Zu den Vertragsstrafen bei fortgesetztem Vertrieb von Linux-Software ohne Einhaltung der GPL / Open Source Softwareveröffentlicht am 2. September 2021
LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2017, Az. 308 O 343/15 – nicht rechtskräftig § 119 BGB, § 123 BGB, § 276 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 BGB, § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 343 HGB, § 344 HGB, § 350 HGB
Die Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier (LG Hamburg: Zu den Vertragsstrafen bei fortgesetztem Vertrieb von Linux-Software ohne Einhaltung der GPL / Open Source Software). Zum Volltext der Entscheidung:
Rechtsanwalt für Open Source Software
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Vertragsstrafe, Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht / Softwarevertragsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EncroChat geführten Kommunikationveröffentlicht am 28. Juli 2021
LG Berlin, Beschluss vom 01.07.2021, Az. (525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)
Art. 10 GG, § 100a StPO, § 100b StPO, Art. 31 RiLi-EEA, § 91g Abs. 6 IRG
Zur Besprechung der Entscheidung (LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EnroChat geführten Kommunikation), deren Volltext Sie unten finden:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Sie haben Probleme wegen eines elektronisch geführten Vorgangs? Benötigen Sie Hilfe bei einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Bremen: Kein Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verstoß ohne Darlegung eines Schadensveröffentlicht am 27. Juli 2021
OLG Bremen, Beschluss vom 16.07.2021, Az. 1 W 18/21
Art. 82 DSGVO, Art. 267 Abs. 3 AEUV
Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Bremen: Kein Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verstoß ohne Darlegung eines Schadens).Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Facebook darf Klarnamen-Pflicht einführenveröffentlicht am 22. April 2021
OLG München, Endurteil vom 08.12.2020, Az. 18 U 5493/19
Art. 3 Abs. 1 Rom-I-VO, § 307 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 BGB, § 3 Abs. 2 S. 1, § 13 As. 4 S. 1 TMG, Art. 99 Abs. 2 DSGVODas Facebook-Urteil der Münchener Richter habe ich hier kurz für Sie zusammengefasst (OLG München: Facebook darf Klarnamen-Pflicht einführen). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie bei Facebook Hilfe?
Wurde gegen Sie ohne Abmahnung eine einstweilige Verfügung erwirkt? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9649953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin mit der Bearbeitung von Mandanten, welche die Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Gegnerliste) beinhalten, bestens vertraut und unterstütze Sie umgehend.
- BVerfG: Zum Schmerzensgeldanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Datenschutzverletzungveröffentlicht am 15. April 2021
BVerfG, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 1 BvR 2853/19 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe ich hier (BVerfG: Zum Schmerzensgeldanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Datenschutzverletzung) zuzsammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung:
Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 6. Januar 2021
LG Köln, Beschluss vom 23.12.2019, Az. 28 O 482/19
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 6 DSGVO
Die Besprechung dieser einstweiligen Verfügung finden Sie hier (LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrecht); den Volltext des Beschlusses unten:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Stuttgart: Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nichtveröffentlicht am 29. September 2020
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2019, Az. 4 U 214/18
§ 280 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGBEine Besprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Stuttgart: Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nicht). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt gegen die Löschung eines Facebook-Posts?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine willkürliche Löschung Ihres Posts bei Facebook wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht erfahren (Gegnerliste) und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Influencer müssen Tags von Unternehmen bei Instagram als Werbung ausweisenveröffentlicht am 10. August 2020
LG Köln, Urtel vom 21.07.2020, Az. 33 O 138/19
§ 5a Abs. 6 UWG, § 6 TMG, § 7 Abs. 3 RStV, § 58 RStV
Die Entscheidung des Landgerichts Köln inden Sie hier zusammengefasst (LG Köln: Influencer müssen Tags von Unternehmen bei Instagram als Werbung ausweisen), den Volltext der Entscheidung unten:Fachanwalt zur Beantwortung von Rechtsfragen im Internet?
Benötigen Sie Hilfe bei einem Rechtsverstoß? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Internetrecht vertraut und hilft Ihnen, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksamveröffentlicht am 5. August 2020
EuGH, Urteil vom 16.07.2020, Az. C-311/18
Art. 2 Abs. 2 EU-VO 2016/679, Art. 45 EU-VO 2016/679, Art. 46 EU-VO 2016/679, Art. 58 EU-VO 2016/679
Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier zusammengefasst (EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksam), den Volltext der Entscheidung unten:Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.