IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Die Sperre des eBay-Kontos und die prozessrechtlichen Feinheiten ihrer Aufhebung per Gerichtsbeschlussveröffentlicht am 5. September 2022
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2022, Az. 10 U 65/22
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB
Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Brandenburg: Die Sperre des eBay-Kontos und die prozessrechtlichen Feinheiten ihrer Aufhebung per Gerichtsbeschluss). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Sie brauchen einen Rechtsanwalt gegen eine eBay-Sperre?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Sperre Ihres eBay-Kontos oder Ihres Guthabens bei eBay wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht mit eBay-Sperren vertraut und unterstützt Sie dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperreveröffentlicht am 25. August 2022
LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGBZur Zusammenfassung der Entscheidung gelangen Sie hier (LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperre). Den Volltext des Endurteils finden Sie unten:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt gegen eine Amazon Sperre?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Sperre Ihres Amazon-Kontos oder Ihres Guthabens bei Amazon wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit Amazon-Sperren vertraut und unterstützt Sie dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Software muss nicht auf allen gängigen Betriebssystemen (hier: macOS) funktionierenveröffentlicht am 6. Juli 2022
OLG München, Endurteil vom 17.11.2021, Az. 7 U 5822/20
§ 139 BGB, § 307 BGB, § 323 BGB, § 326 BGB, § 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGB, § 620 BGB, § 621 BGB, § 286 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPOEine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung im wesentlichen Punkt finden Sie hier (OLG München: Software muss nicht auf allen gängigen Betriebssystemen (hier: macOS) funktionieren). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
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Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Zur Auskunft und zum Schadensersatz nach der DSGVOveröffentlicht am 15. November 2021
LG München I, Endurteil vom 02.09.2021, Az. 23 O 10931/20 Art. 15 DSGVO, Art. 82 DSVGO
Die Entscheidung des LG München I wurde hier (LG München I: Zur Auskunft und zum Schadensersatz nach der DSGVO) kurz besprochen. Zum Volltext der Entscheidung:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Sie haben Probleme wegen einer datenschutzrechtlichen Auskunft? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Sofortige Sperre eines Händlerkontos mit nur pauschalen Begründung ist rechtswidrigveröffentlicht am 4. Oktober 2021
LG München I, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 37 O 32/21 § 32 ZPO , § 292 ZPO , § 925 Abs. 2 ZPO , § 936 ZPO, Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, § 14 UWG, § 18 GWB , § 19 GWB , § 33 GWB, Art. 6 Abs. 3 Rom-II-VO, Art. 4 EU-VO 2019/1150
Die Kurzbeschreibung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG München I: Sofortige Sperre eines Händlerkontos mit nur pauschalen Begründung ist rechtswidrig). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie suchen einen Rechtsanwalt gegen eine Kontosperre durch Amazon?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Sperre Ihres Amazon-Kontos oder Ihres Guthabens bei Amazon wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit Amazon-Sperren vertraut und unterstützt Sie dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Hamburg: Zu den Vertragsstrafen bei fortgesetztem Vertrieb von Linux-Software ohne Einhaltung der GPL / Open Source Softwareveröffentlicht am 2. September 2021
LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2017, Az. 308 O 343/15 – nicht rechtskräftig § 119 BGB, § 123 BGB, § 276 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 BGB, § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 343 HGB, § 344 HGB, § 350 HGB
Die Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier (LG Hamburg: Zu den Vertragsstrafen bei fortgesetztem Vertrieb von Linux-Software ohne Einhaltung der GPL / Open Source Software). Zum Volltext der Entscheidung:
Rechtsanwalt für Open Source Software
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Vertragsstrafe, Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht / Softwarevertragsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EncroChat geführten Kommunikationveröffentlicht am 28. Juli 2021
LG Berlin, Beschluss vom 01.07.2021, Az. (525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)
Art. 10 GG, § 100a StPO, § 100b StPO, Art. 31 RiLi-EEA, § 91g Abs. 6 IRG
Zur Besprechung der Entscheidung (LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EnroChat geführten Kommunikation), deren Volltext Sie unten finden:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Sie haben Probleme wegen eines elektronisch geführten Vorgangs? Benötigen Sie Hilfe bei einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Bremen: Kein Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verstoß ohne Darlegung eines Schadensveröffentlicht am 27. Juli 2021
OLG Bremen, Beschluss vom 16.07.2021, Az. 1 W 18/21
Art. 82 DSGVO, Art. 267 Abs. 3 AEUV
Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Bremen: Kein Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verstoß ohne Darlegung eines Schadens).Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Facebook darf Klarnamen-Pflicht einführenveröffentlicht am 22. April 2021
OLG München, Endurteil vom 08.12.2020, Az. 18 U 5493/19
Art. 3 Abs. 1 Rom-I-VO, § 307 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 BGB, § 3 Abs. 2 S. 1, § 13 As. 4 S. 1 TMG, Art. 99 Abs. 2 DSGVODas Facebook-Urteil der Münchener Richter habe ich hier kurz für Sie zusammengefasst (OLG München: Facebook darf Klarnamen-Pflicht einführen). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie bei Facebook Hilfe?
Wurde gegen Sie ohne Abmahnung eine einstweilige Verfügung erwirkt? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9649953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin mit der Bearbeitung von Mandanten, welche die Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Gegnerliste) beinhalten, bestens vertraut und unterstütze Sie umgehend.
- BVerfG: Zum Schmerzensgeldanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Datenschutzverletzungveröffentlicht am 15. April 2021
BVerfG, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 1 BvR 2853/19 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe ich hier (BVerfG: Zum Schmerzensgeldanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Datenschutzverletzung) zuzsammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung:
Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.