IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Zur Auskunft und zum Schadensersatz nach der DSGVOveröffentlicht am 15. November 2021
LG München I, Endurteil vom 02.09.2021, Az. 23 O 10931/20 Art. 15 DSGVO, Art. 82 DSVGO
Die Entscheidung des LG München I wurde hier (LG München I: Zur Auskunft und zum Schadensersatz nach der DSGVO) kurz besprochen. Zum Volltext der Entscheidung:
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- LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EncroChat geführten Kommunikationveröffentlicht am 28. Juli 2021
LG Berlin, Beschluss vom 01.07.2021, Az. (525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)
Art. 10 GG, § 100a StPO, § 100b StPO, Art. 31 RiLi-EEA, § 91g Abs. 6 IRG
Zur Besprechung der Entscheidung (LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EnroChat geführten Kommunikation), deren Volltext Sie unten finden:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Sie haben Probleme wegen eines elektronisch geführten Vorgangs? Benötigen Sie Hilfe bei einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Bremen: Kein Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verstoß ohne Darlegung eines Schadensveröffentlicht am 27. Juli 2021
OLG Bremen, Beschluss vom 16.07.2021, Az. 1 W 18/21
Art. 82 DSGVO, Art. 267 Abs. 3 AEUV
Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; eine Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Bremen: Kein Schadensersatzanspruch bei DSGVO-Verstoß ohne Darlegung eines Schadens).Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 6. Januar 2021
LG Köln, Beschluss vom 23.12.2019, Az. 28 O 482/19
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 6 DSGVO
Die Besprechung dieser einstweiligen Verfügung finden Sie hier (LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrecht); den Volltext des Beschlusses unten:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksamveröffentlicht am 5. August 2020
EuGH, Urteil vom 16.07.2020, Az. C-311/18
Art. 2 Abs. 2 EU-VO 2016/679, Art. 45 EU-VO 2016/679, Art. 46 EU-VO 2016/679, Art. 58 EU-VO 2016/679
Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier zusammengefasst (EuGH: Privacy-Shield-Abkommen ist auf Grund von uferloser US-amerikanischer Überwachung unwirksam), den Volltext der Entscheidung unten:Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
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- VG Ansbach: Bürger hat keinen Rechtsanspruch gegen Datenschutzaufsichtsbehörde auf Prüfung von Drittverhaltenveröffentlicht am 9. Juni 2020
VG Ansbach, Urteil vom 08.08.2019, Az. AN 14 K 19.00272 Art. 58 DSGVO, Art. 78 DSGVO, § 20 V 1 Nr. 2 BDSG Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (VG Ansbach: Bürger hat keinen Rechtsanspruch gegen Datenschutzaufsichtsbehörde auf Prüfung von Drittverhalten). Wenn Sie den Volltext der Entscheidung lesen wollen, finden Sie diesen unten!
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- OLG Köln: Sehr weiter Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVOveröffentlicht am 6. Januar 2020
OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019, Az. 20 U 75/18
Art. 4 Nr. 1 DSGVO, Art 15 DSGVODie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie (OLG Köln: Sehr weiter Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO), den Volltext unten:
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- OLG Naumburg: Vorschriften der DSGVO können Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a lit a UWG darstellenveröffentlicht am 27. November 2019
OLG Naumburg, Urteil vom 07.11.2019, Az. 9 U 6/19
Art. 9 DSGVO, § 17 Abs. 3 ApBetrO, § 3 Abs. 5 ApBetrO, § 43 Abs. 1 S. 1 ArznG, § 8 UWG, § 3a UWGHier finden Sie eine Besprechung des Urteils (OLG Naumburg: Vorschriften der DSGVO können Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a lit a UWG darstellen). Zum Volltext der Entscheidung:
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- LG Dresden: Nutzung von Google-Analytics ohne Code-Erweiterung „anonymizeIP“ stellt Persönlichkeitsrechtsverletzung darveröffentlicht am 13. September 2019
LG Dresden, Urteil vom 11.01.2019, Az. 1a O 1582/18
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 13 Abs. 2 Trv-GDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (LG Dresden: Nutzung von Google-Analytics ohne Code-Erweiterung „anonymizeIP“ stellt Persönlichkeitsrechtsverletzung dar); den Volltext unten:
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- OLG Hamburg: Bestimmte Datenschutzrechtsverstöße können als wettbewerbswidrig abgemahnt werden / DSGVOveröffentlicht am 23. Januar 2019
OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U 66/17
§ 3a UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; EGRL 46/95; Art. 24 EUV 2016/679; § 28 Abs. 7 BDSGZur Besprechung dieser Entscheidung hier (OLG Hamburg – Abmahnung bestimmter Datenschutzrechtsverstöße); den Volltext finden Sie unten:
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