IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Die DSGVO hindert nicht an der Anwendung des Kunsturhebergesetzes (KUG)veröffentlicht am 26. Juni 2018
OLG Köln, Urteil vom 18.06.2018, Az. 15 W 27/18
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 22 KUG, Art. 85 DSGVODie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Die DSGVO hindert nicht an der Anwendung des Kunsturhebergesetzes (KUG)), den Volltext unten:
Benötigen Sie Hilfe zur Datenschutzgrundverordnung / DSGVO?
Droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Wir prüfen gern für Sie, ob ihre datenschutzrechtlichen Informationen rechtmäßig sind oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Erstprüfung von Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit dem Datenschutzrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und hilft Ihnen zeitnah, die für Sie beste Lösung zu finden.
- EuGH: Betreiber einer Facebook-Fanseite haftet für von Facebook begangene Datenverstöße / Mitverantwortungveröffentlicht am 18. Juni 2018
EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16
Art. 2 lit d EU-RL 95/46, Art. 4 EU-RL 95/46, Art. 28 EU-RL 95/46Diese Entscheidung haben wir auf unserer Hauptseite kurz zusammengefasst (EuGH – Betreiber einer Facebook-Fanseite haftet für von Facebook begangene Datenverstöße / Mitverantwortung). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen?
Benötigen Sie einen Spezialisten für Datenschutzrecht? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
- OLG Köln: Kontaktformular auf Website muss mit datenschutzrechtlicher Einwilligung verbunden seinveröffentlicht am 30. April 2018
OLG Köln, Urteil vom 11.03.2016, Az. 6 U 121/15
§ 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 13 Abs. 1 S. 1 TMGDie Zusammenfassung der Kölner Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Kontaktformular auf Website muss mit datenschutzrechtlicher Einwilligung verbunden sein). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO?
Droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Wir prüfen gern für Sie, ob ihre datenschutzrechtlichen Informationen zu Ihrem Kontaktformular und Ihrer Website im Übrigen rechtmäßig sind oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Erstprüfung von Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht seit vielen Jahren mit dem Datenschutzrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und hilft Ihnen zeitnah, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OVG Hamburg: Whatsapp darf Nutzerdaten weiterhin nicht an Facebook weitergebenveröffentlicht am 2. März 2018
OVG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2018, Az. 5 Bs 93/17
§ 4a BDSGEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OVG Hamburg – Whatsapp darf Nutzerdaten weiterhin nicht an Facebook weitergeben); den Volltext unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen? Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Benötigen Sie einen Spezialisten für Datenschutzrecht? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
- LG Hamburg: Verwendung von Google-Analytics ohne Datenschutzbelehrung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Februar 2018
LG Hamburg, Urteil vom 10.03.2016, Az. 312 O 127/16
§ 3a UWGZum Volltext der Entscheidung unten; eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Hamburg – Verwendung von Google-Analytics ohne Datenschutzbelehrung ist wettbewerbswidrig).
Sind Sie wegen fehlender Datenschutzerklärung abgemahnt worden?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugegeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Datenschutz- und Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Datenschutzrechtliche Sammelklagen sind unzulässig / Maximilian Schremsveröffentlicht am 29. Januar 2018
EuGH, Urteil vom 25.01.2018, Az. C-498/16
Art. 16 Abs. 1 EU-VO 44/2001Die Zusammenfassung der Entscheidung lesen Sie bei uns hier (EuGH – Datenschutzrechtliche Sammelklagen sind unzulässig / Maximilian Schrems). Den Volltext des EuGH-Urteils finden Sie unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen? Wo finde ich einen Datenschutzbeauftragten?
Benötigen Sie einen Spezialisten für Datenschutzrecht? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
- LG Frankfurt a.M.: Suchmaschinenbetreiber ist kein Access-Providerveröffentlicht am 17. Januar 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2017, Az. 2-03 O 190/16
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 8-10 TMG, § 3 BDSG, § 29 BDSG, § 35 BDSGDie Kernaussage der Entscheidung finden Sie hier (LG Frankfurt a.M. – Suchmaschinenbetreiber ist kein Access-Provider). Zum Volltext der Entscheidung siehe unten:
Betreiben Sie eine Suchmaschine?
Benötigen Sie qualifizierte Beratung im IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind erfahren und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- AG Bonn: Autoresponder mit Werbung ist verbotener E-Mail-Spamveröffentlicht am 27. Oktober 2017
AG Bonn, Urteil vom 01.08.2017, Az. 104 C 148/17
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten, die Besprechung auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de hier (AG Bonn – Autoresponder mit Werbung ist verbotener E-Mail-Spam).
Haben Sie Spam-E-Mails bekommen oder versandt?
Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten oder wollen Sie diese erstellen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- BAG: Kein datenschutzrechtlicher Verstoß bei Mitarbeiterüberwachung mit konkretem Verdachtveröffentlicht am 4. September 2017
BAG, Urteil vom 29.06.2017, Az. 2 AZR 597/16
§ 32 Abs. 1 S. 1 BDSGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten. Unsere Zusammenfassung können Sie hier lesen (BAG – Kein datenschutzrechtlicher Verstoß bei Mitarbeiterüberwachung mit konkretem Verdacht):
Wenn Sie ein datenschutzrechtliches Problem haben, rufen Sie uns an!
Wird Ihnen die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorgeworfen? Können wir Sie datenschutzrechtlich unterstützen? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Karlsruhe: Einwilligung zur Weitergabe von Daten nach § 4a BDSG bedarf zwingend der Schriftformveröffentlicht am 21. August 2017
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.06.2017, Az. 1 Rb 8 Ss 540/16
§ 4a Abs. 1 S. 3 BDSGDie Kurzbesprechung finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Einwilligung zur Weitergabe von Daten nach § 4a BDSG bedarf zwingend der Schriftform), den Volltext des Beschlusses unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Problem?
Wird Ihnen die Verletzung des deutschen Datenschutzrechts vorgeworfen oder benötigen Sie Rechtsberatung zum Datenschutzrecht? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.