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IT-Recht. IP-Recht. 360°

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IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt

Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • LG Hamburg: Zu den Vertragsstrafen bei fortgesetztem Vertrieb von Linux-Software ohne Einhaltung der GPL / Open Source Software
    veröffentlicht am 2. September 2021

    LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2017, Az. 308 O 343/15 – nicht rechtskräftig § 119 BGB, § 123 BGB, § 276 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 BGB, § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 343 HGB, § 344 HGB, § 350 HGB

    Die Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie hier (LG Hamburg: Zu den Vertragsstrafen bei fortgesetztem Vertrieb von Linux-Software ohne Einhaltung der GPL / Open Source Software). Zum Volltext der Entscheidung:


    Rechtsanwalt für Open Source Software

    Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Vertragsstrafe, Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht / Softwarevertragsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


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  • OLG München: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloße Zusendung eines Microsoft Product-Keys ohne dessen Aktivierung
    veröffentlicht am 4. November 2019

    OLG München, Urteil vom 22.09.2016, Az. 29 U 3449/15
    § 69c UrhG

    Das Urteil des OLG München wird hier besprochen (OLG München: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloße Zusendung eines Microsoft Product-Keys ohne dessen Aktivierung). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten.


    Rechtsanwalt für Softwarerecht

    Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und durch zahlreiche Microsoft-Verfahren mit dem Softwarehandel vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


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  • BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrig
    veröffentlicht am 9. August 2019

    BGH, Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17
    Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 19a UrhG, § 69c Nr. 4 UrhG

    Die Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie auf meiner Haupt-Site (BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrig); den Volltext unten:


    Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen zum Softwarerecht / Softwarehandel?

    Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Fachanwalt für IT-Recht Dr. Damm hat zum Softwarehandel promoviert.


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  • OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.
    veröffentlicht am 21. Mai 2019

    OLG Hamburg, Urteil vom 28.02.2019, Az. 5 U 146/16
    § 3 UrhG, § 69c Nr. 2 S. 2 UrhG

    Diese Entscheidung habe ich hier besprochen (OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.). Zum Volltext der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Hamburg (hier). Den Volltext der Senatsentscheidung finden Sie unten!


    Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?

    Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für IT-Recht bin ich mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und helfe Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.


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  • OLG Hamm: Kein Schadensersatz bei kostenlos, aber rechtswidrig vertriebener Open-Source-Software
    veröffentlicht am 7. August 2017

    OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, Az. 4 U 72/16
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Die Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Hamm – Kein Schadensersatz bei kostenloser Open-Source-Software), den Volltext der Entscheidung unten:


    Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?

    Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.


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  • LG Hamburg: Zum Nachweis der Urheberrechte bei Open Source Software
    veröffentlicht am 27. Februar 2017

    LG Hamburg, Urteil vom 08.07.2016, Az. 310 O 89/15
    § 3 UrhG, § 23 UrhG, § 69c Nr. 2 S. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Eine Kurzzusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg – Zum Nachweis der Urheberrechte bei Open Source Software). Den Volltext der Urteilsgründe finden Sie unten:


    Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?

    Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.


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  • BGH: Softwarenutzung durch nicht in der Mitarbeiterverwaltung registrierte Mitarbeiter
    veröffentlicht am 13. Februar 2017

    BGH, Beschluss vom 26.01.2017, Az. I ZR 22/16
    § 69c Nr. 1 und 2 UrhG, § 31 Abs. 1 und Abs. 5 UrhG

    Eine kurze Besprechung dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (BGH – Softwarenutzung durch nicht registrierte Mitarbeiter). Zum Volltext der Entscheidung unten:


    Illegale Softwarenutzung?

    Wird Ihnen rechtswidrige Softwarenutzung vorgeworfen? Eine Urheberrechtsverletzung? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


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  • EuGH: Gebrauchtssoftware auf Originaldatenträger darf weiterverkauft werden, Sicherungskopien nicht
    veröffentlicht am 2. November 2016

    EuGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. C-166/15
    Art. 4 Buchst. a und c EU-RL 91/250/EWG, Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-RL 91/250/EWG

    Das Urteil des EuGH haben wir hier kurz zusammengefasst (EuGH – Verkauf von gebrauchter Software auf Originaldatenträger). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:


    Wird Ihnen der Verkauf von gebrauchter Software untersagt?

    Wird Ihnen eine Markenrechtsverletzung wegen rechtswidrigen Verkaufs von Microsoft-Software vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wir haben zahlreiche it- und urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) geführt. Es hilft Ihnen ein Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.


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  • OLG Düsseldorf: Kritisches Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen durch Softwarehaus kann zulässige Meinungsäußerung sein
    veröffentlicht am 16. September 2016

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016, Az. 20 U 117/15
    § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier (OLG Düsseldorf – Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen) für Sie besprochen und unten im Volltext wiedergegeben:


    Haben Sie rechtliche Probleme mit einem Blog-Eintrag?

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche äußerungsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.


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  • EuGH: Verkauf von PC mit vorinstallierter Software stellt keine „unlautere Geschäftspraxis“ dar
    veröffentlicht am 8. September 2016

    EuGH, Urteil vom 07.09.2016, Az. C-310/15
    Art. 5 Abs. 2 der EU-RL2005/29/EG

    Die Sony-Entscheidung des EuGH haben wir hier zusammengefasst (EuGH – Verkauf von PC mit vorinstallierter Software). Zum Volltext der Entscheidung unten:


    Haben Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit PC & Software?

    Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns ggf. Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem EDV- und Internetrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.


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