IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Sofortige Sperre eines Händlerkontos mit nur pauschalen Begründung ist rechtswidrigveröffentlicht am 4. Oktober 2021
LG München I, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 37 O 32/21 § 32 ZPO , § 292 ZPO , § 925 Abs. 2 ZPO , § 936 ZPO, Art. 7 Nr. 2 EuGVVO, § 14 UWG, § 18 GWB , § 19 GWB , § 33 GWB, Art. 6 Abs. 3 Rom-II-VO, Art. 4 EU-VO 2019/1150
Die Kurzbeschreibung dieser Entscheidung finden Sie hier (LG München I: Sofortige Sperre eines Händlerkontos mit nur pauschalen Begründung ist rechtswidrig). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie suchen einen Rechtsanwalt gegen eine Kontosperre durch Amazon?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Sperre Ihres Amazon-Kontos oder Ihres Guthabens bei Amazon wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit Amazon-Sperren vertraut und unterstützt Sie dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Influencer müssen Tags von Unternehmen bei Instagram als Werbung ausweisenveröffentlicht am 10. August 2020
LG Köln, Urtel vom 21.07.2020, Az. 33 O 138/19
§ 5a Abs. 6 UWG, § 6 TMG, § 7 Abs. 3 RStV, § 58 RStV
Die Entscheidung des Landgerichts Köln inden Sie hier zusammengefasst (LG Köln: Influencer müssen Tags von Unternehmen bei Instagram als Werbung ausweisen), den Volltext der Entscheidung unten:Fachanwalt zur Beantwortung von Rechtsfragen im Internet?
Benötigen Sie Hilfe bei einem Rechtsverstoß? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Internetrecht vertraut und hilft Ihnen, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Naumburg: Vorschriften der DSGVO können Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a lit a UWG darstellenveröffentlicht am 27. November 2019
OLG Naumburg, Urteil vom 07.11.2019, Az. 9 U 6/19
Art. 9 DSGVO, § 17 Abs. 3 ApBetrO, § 3 Abs. 5 ApBetrO, § 43 Abs. 1 S. 1 ArznG, § 8 UWG, § 3a UWGHier finden Sie eine Besprechung des Urteils (OLG Naumburg: Vorschriften der DSGVO können Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a lit a UWG darstellen). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichtenveröffentlicht am 10. Juli 2019
EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-649/17
Art. 6 Abs. 1 lit c EU-RL 2011/83/EUHier habe ich die Entscheidung für Sie besprochen (EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichten); den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlerhafter Verbraucherbelehrung bekommen?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Haben Sie Fragen zum Fernabsatzrecht? Rufen Sie an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …veröffentlicht am 14. Mai 2019
BGH, Urteil vom 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17
§ 312 g Abs. 1 BGB, § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 312 b Abs. 2 S.1 BGB
Die ausführliche Zusammenfassung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen rund um das Widerrufsrecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Widerrufsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandelveröffentlicht am 27. März 2019
OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB, Art. 8 Abs. 2 EU-RL 2011/83/EUDie Besprechung dieser besonderen Entscheidung finden Sie hier (OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandel). Dazu halte ich für Sie kostenlos den Volltext der Entscheidung unten vor:
Sind Sie Onlinehändler? Benötigen Sie einen Fachanwalt für IT-Recht?
Wenn Sie einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Hamburg: Verwendung von Google-Analytics ohne Datenschutzbelehrung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Februar 2018
LG Hamburg, Urteil vom 10.03.2016, Az. 312 O 127/16
§ 3a UWGZum Volltext der Entscheidung unten; eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Hamburg – Verwendung von Google-Analytics ohne Datenschutzbelehrung ist wettbewerbswidrig).
Sind Sie wegen fehlender Datenschutzerklärung abgemahnt worden?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugegeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Datenschutz- und Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Geschlossenes selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das eBay-Verkauf untersagt, ist rechtlich zulässigveröffentlicht am 6. Dezember 2017
EuGH, Urteil vom 06.12.2017, Az. C-230/16
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 4 Buchst. b und c EU-VO 330/2010Die EuGH-Entscheidung haben wir hier besprochen (EuGH – Geschlossenes selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das eBay-Verkauf untersagt, ist rechtlich zulässig). Den Volltext finden Sie unten.
Haben Sie ein rechtliches Vertriebsproblem?
Wird Ihnen verboten, Markenware über eBay oder Amazon zu verkaufen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag weiter.
- LG Düsseldorf: Die Verwendung eines fremden QR-Codes ist irreführendveröffentlicht am 11. Januar 2017
LG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2013, Az. 14c O 99/13
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDie Zusammenfassung der Düsseldorfer Entscheidung finden Sie hier (LG Düsseldorf – Irreführung durch Verwendung eines fremden QR-Codes). Den Volltext der Entscheidung haben wir unten wiedergegeben.
Soll Ihre Werbung für ein Produkt irreführend sein?
Wird Ihnen vorgeworfen, einen fremden QR-Code rechtswidrig zu verwenden? Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Wird Ihr QR-Code von einem Mitbewerber missbraucht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Kritisches Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen durch Softwarehaus kann zulässige Meinungsäußerung seinveröffentlicht am 16. September 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016, Az. 20 U 117/15
§ 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDie Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier (OLG Düsseldorf – Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen) für Sie besprochen und unten im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie rechtliche Probleme mit einem Blog-Eintrag?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche äußerungsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.