IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperreveröffentlicht am 25. August 2022
LG München I, Endurteil vom 06.10.2020, Az. 31 O 17559/19
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 BGBZur Zusammenfassung der Entscheidung gelangen Sie hier (LG München I: Amazon darf Händler-Guthaben nicht grundlos einbehalten / Guthabensperre). Den Volltext des Endurteils finden Sie unten:
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Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Sperre Ihres Amazon-Kontos oder Ihres Guthabens bei Amazon wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit Amazon-Sperren vertraut und unterstützt Sie dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Software muss nicht auf allen gängigen Betriebssystemen (hier: macOS) funktionierenveröffentlicht am 6. Juli 2022
OLG München, Endurteil vom 17.11.2021, Az. 7 U 5822/20
§ 139 BGB, § 307 BGB, § 323 BGB, § 326 BGB, § 434 Abs. 1 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGB, § 620 BGB, § 621 BGB, § 286 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPOEine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung im wesentlichen Punkt finden Sie hier (OLG München: Software muss nicht auf allen gängigen Betriebssystemen (hier: macOS) funktionieren). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:
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Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …veröffentlicht am 14. Mai 2019
BGH, Urteil vom 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17
§ 312 g Abs. 1 BGB, § 312 b Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 312 b Abs. 2 S.1 BGB
Die ausführliche Zusammenfassung der BGH-Entscheidung finden Sie hier (BGH: Kein Widerrufsrecht bei Kauf an einem Messestand, wenn …). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen rund um das Widerrufsrecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Widerrufsrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolieveröffentlicht am 1. April 2019
EuGH, Urteil vom 27.03.2019, Az. C-681/17
Art. 6 Abs. 1 lit k EU-RL 2011/83/EU, Art. 16 lit e EU-RL 2011/83/EU (Verbraucherrechtsrichtlinie), § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGBWenn Sie eine Besprechung der Entscheidung lesen möchten, finden Sie diese hier (EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolie). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie hier:
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Wenn Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandelveröffentlicht am 27. März 2019
OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 312j Abs. 2 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB, Art. 8 Abs. 2 EU-RL 2011/83/EUDie Besprechung dieser besonderen Entscheidung finden Sie hier (OLG München: Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandel). Dazu halte ich für Sie kostenlos den Volltext der Entscheidung unten vor:
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Wenn Sie einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertragveröffentlicht am 28. Februar 2019
LG Köln, Urteil vom 26.03.2008, Az. 10 O 76/05
§ 437 Nr. 3 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBDie Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Köln: Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag). Den dazugehörigen Volltext finden Sie unten:
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- OLG München: Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufersveröffentlicht am 18. Dezember 2018
OLG München, Urteil vom 26.09.2018, Az. 20 U 749/18
§ 117 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBUnsere Besprechung dieses Urteils finden Sie hier (OLG München – Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufers), den Volltext unten:
Haben Sie ein Problem als Verkäufer bei eBay?
Benötigen Sie eine Überprüfung Ihres eBay-Shops? Haben Sie einen Streitfall mit einem Streitwert von 2.000 EUR oder höher? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Verletzungen des Vertragsrechts bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, eine Lösung zu finden.
- BGH: Auslegung von mehrdeutiger eBay-Auktionveröffentlicht am 15. März 2017
BGH, Urteil vom 15.02.2017, Az. VIII ZR 59/16
§ 119 BGB, § 133 BGB, § 143 BGB, § 157 BGBDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten; eine Zusammenfassung hier (BGH – Auslegung von mehrdeutiger eBay-Auktion).
Möchten Sie als Händler eine eBay-Auktion anfechten?
Hat sich bei der eBay-Artikelbeschreibung ein Irrtum eingeschlichen? Haben Ihre Mitarbeiter einen falschen Preis eingegeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche eBay-Verfahren mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Düsseldorf: Wenn der Wartungsvertrag für Kopiergeräte ein Mietvertrag istveröffentlicht am 10. Januar 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2012, Az. I-22 U 120/11
§ 535 BGB, § 537 Abs. 1 S.2 BGB, § 542 Abs. 2 BGB, § 649 BGBDas Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Vertragstyp bei Wartungsvertrag für Kopiergeräte). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
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- BGH: Zur deutlichen Hervorhebung des Pflichthinweises auf das Widerrufsrecht / Sparkassen-AGBveröffentlicht am 25. April 2016
BGH, Urteil vom 23.02.2016, Az. XI ZR 549/14
Art. 247 § 6 Abs.2 S.3 EGBGBDie Entscheidung des BGH haben wir besprochen (BGH – Hinweis auf Widerrufsbelehrung in Sparkassen-AGB) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Widerrufsbelehrung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Wird Ihnen vorgeworfen, Ihre Widerrufsbelehrung sei nicht deutlich genug hervorgehoben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.