IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Zum Schmerzensgeldanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Datenschutzverletzungveröffentlicht am 15. April 2021
BVerfG, Beschluss vom 14.01.2021, Az. 1 BvR 2853/19 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe ich hier (BVerfG: Zum Schmerzensgeldanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Datenschutzverletzung) zuzsammengefasst. Zum Volltext der Entscheidung:
Datentschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)
Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß oder einen externen Datenschutzbeauftragten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Ein System aus E-Mail, Internet-Chat und Rückrufoption genügt den Informationspflichten für Fernabsatzgeschäfteveröffentlicht am 5. Mai 2020
BGH, Urteil vom 19.12.2019, Az. I ZR 163/16
Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-RL 2011/83, Art. 246a § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EGBGB, Art. 246a § 4 Abs. 1, Abs. 3 EGBGB, § 312d Abs. 1 S.1 BGBDiese Entscheidung des BGH habe ich hier für Sie zusammengefasst (BGH: Ein System aus E-Mail, Internet-Chat und Rückrufoption genügt den Informationspflichten für Fernabsatzgeschäfte). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Rechtsanwalt gegen Abmahnung
Ich helfe Ihnen u.a. bei den Themen Abmahnung oder einstweiligen Verfügung. Rufen Sie an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfe Ihnen gerne.
- LG Münster: Domain-Registrar haftet nicht für Rechtsverletzung auf der zu der Domain gehörigen Websiteveröffentlicht am 8. November 2019
LG Münster, Beschluss vom 24.09.2019, Az. 8 O 224/19
§ 823 Abs. 1 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGBDie Zusammenfassung finden Sie hier (LG Münster: Domain-Registrar haftet nicht für Rechtsverletzung auf der zu der Domain gehörigen Website) den Volltext der Entscheidung unten:
Rechtsanwalt für Domainrecht
Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Domainrecht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LfDI Baden-Württemberg: Bußgeld gegen Polizeibeamten wegen Datenmissbrauchs zu privaten Zweckenveröffentlicht am 25. Oktober 2019
LfDI Baden-Württemberg, Bescheid vom 09.05.2019
§ 2 Abs. 1 oder Abs. 2 LDSG, 83 Abs. 5 DS-GVO
Eine Kurznotiz zu diesem Vorgang finden Sie auf der Kanzlei-Haupt-Website damm-legal.de (LfDI Baden-Württemberg: Bußgeld gegen Polizeibeamten wegen Datenmissbrauchs zu privaten Zwecken). Den Text der Pressemitteilung finden Sie unten:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Google muss Auslistung von personenbezogenen Daten nur in EU-Versionen der Suchmaschine vornehmenveröffentlicht am 24. September 2019
EuGH, Urteil vom 24.09.2019, Az. C-507/17
Art. 12 lit. b EU-RL 95/46/EG, Art. 14 Abs. 1 lit. a EU-RL 95/46/EG, Art. 17 Abs. 1 EU-VO 2016/679
Wenn Sie eine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung lesen wollen, finden Sie diese hier (EuGH: Google muss Auslistung von personenbezogenen Daten nur in EU-Versionen der Suchmaschine vornehmen). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten:Möchten Sie persönliche Daten bei Google entfernen lassen?
Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Internetrecht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG Koblenz: Zur Frage der Überlassung der Software beim Softwareleasing mittels reinem Serverzugangveröffentlicht am 17. September 2019
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2019, Az. 1 U 96/19
§ 280 Abs. 1 BGB , § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGB, § 433 Abs. 1 BGB, § 535 Abs. 2 BGBDie Zusammenfassung der wesentlichen Punkte dieser Entscheidung finden Sie hier auf der Kanzlei-Hauptseite (OLG Koblenz: Zur Frage der Überlassung der Software beim Softwareleasing mittels reinem Serverzugang); den Volltext der Entscheidung können Sie im folgenden lesen:
Ein Rechtsanwalt für Softwarerecht?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem Softwareleasing-Vertrag? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Er hat zum Softwarerecht promoviert.
- LG Hamburg: Nicht jeder Influencer betreibt wettbewerbswidrige (Schleich-) Werbungveröffentlicht am 3. September 2019
LG Hamburg, Urteil vom 31.01.2019, Az. 312 O 341/18
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs. 6 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMGDie Entscheidung des LG Hamburg habe ich hier zusammengefasst (LG Hamburg: Nicht jeder Influencer betreibt wettbewerbswidrige (Schleich-) Werbung), während Sie den Volltext des Urteils unten finden:
Benötigen Sie einen Fachanwalt für Gewerbliche Rechtschutz?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen Wettbewerbsverstoßes erhalten? Rufen Sie gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und Informationstechnologierecht bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und dem auf soziale Netzwerke im Übrigen anwendbaren Recht eingehend vertraut.
- Überprüfen Sie das angehängt Bildveröffentlicht am 25. April 2019
Hinweis: Bei aktuellen E-Mails mit dem Betreff „Überprüfen Sie das angehängt Bild“ handelt es sich um einen Betrugsversuch. Das angehängte Bild enthält Schadsoftware und sollte nicht geöffnet werden. Die Kanzle DAMM LEGAL empfiehlt grundsätzlich die Verwendung eines Virenscanners auf dem PC, der tagesaktuell aktualisiert wird – was in der Regel den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements voraussetzt.
Benötigen Sie einen Fachanwalt für IT-Recht?
Wenn Sie einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- IT-Recht – Wir sind Ihre Fachanwälte!veröffentlicht am 12. Oktober 2015
Die Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte vertritt Sie zu allen Fragen rund um das IT-Recht/IP-Recht (Informationstechnologierecht/Recht des geistigen Eigentums). Sie erhalten professionelle juristische Unterstützung zu den Themen Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage, Rechtsberatung und Vertragsgestaltung aus den Bereichen Markenrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, AGB-Recht oder IT-Recht.
Lesen Sie aus unserer Übersicht an aktuellen Entscheidungen zum IT-Recht: