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IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt

Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrecht
    veröffentlicht am 6. Januar 2021

    LG Köln, Beschluss vom 23.12.2019, Az. 28 O 482/19
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 6 DSGVO

    Die Besprechung dieser einstweiligen Verfügung finden Sie hier (LG Köln: Nennung des Namens eines Lotteriegewinners ohne dessen Einwilligung verstößt gegen das Datenschutzrecht); den Volltext des Beschlusses unten:


    Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?

    Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.


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  • OLG Köln: Verantwortung von Website-Betreibern für automatisch erstellte Snippets von Textbeiträgen
    veröffentlicht am 25. Juni 2018

    OLG Köln, Urteil vom 25.01.2018, Az. 15 U 56/17
    § 823 BGB; Art.1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 8 – 11 TMG

    Die Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Verantwortung von Website-Betreibern für automatisch erstellte Snippets von Textbeiträgen). Soweit Sie den Volltext lesen wollen, finden Sie diesen unten:


    Wird Ihr Persönlichkeitsrecht im Internet verletzt?

    Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


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  • AG Bonn: Autoresponder mit Werbung ist verbotener E-Mail-Spam
    veröffentlicht am 27. Oktober 2017

    AG Bonn, Urteil vom 01.08.2017, Az. 104 C 148/17
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB 

    Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten, die Besprechung auf unserer Hauptseite www.damm-legal.de hier (AG Bonn – Autoresponder mit Werbung ist verbotener E-Mail-Spam).


    Haben Sie Spam-E-Mails bekommen oder versandt?

    Haben Sie deshalb eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erhalten oder wollen Sie diese erstellen lassen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.


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  • OLG Düsseldorf: Kritisches Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen durch Softwarehaus kann zulässige Meinungsäußerung sein
    veröffentlicht am 16. September 2016

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016, Az. 20 U 117/15
    § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier (OLG Düsseldorf – Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen) für Sie besprochen und unten im Volltext wiedergegeben:


    Haben Sie rechtliche Probleme mit einem Blog-Eintrag?

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche äußerungsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.


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  • OLG Frankfurt a.M.: Inhaber von Facebook-Konto haftet bei schlechter Absicherung für Rechtsverletzungen Dritter über das Konto
    veröffentlicht am 30. August 2016

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.07.2016, Az. 16 U 233/15 – nicht rechtskräftig
    § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1GG; § 185 BGB

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier (OLG Frankfurt a.M. – Haftung für Beleidigungen bei gekapertem Facebook-Konto) für Sie zusammengefasst. Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:


    Wurden Sie bei Facebook beleidigt?

    Beklagen Sie sich über eine Persönlichkeitsverletzung oder wird Ihnen eine solche vorgeworfen? Wir treten für Ihre Rechte ein. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.


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  • LG Memmingen: Videoaufnahmen mit einer DashCam unterliegen einem Beweisverwertungsverbot / Kein Schmerzensgeld
    veröffentlicht am 17. Februar 2016

    LG Memmingen, Endurteil vom 14.01.2016, Az. 22 O 1983/13
    § 276 BGB, § 823 Abs.1 BGB , § 823 Abs.2 BGB, § 1004 Abs.1 BGB,  § 6b Abs. 1 BDSG, § 6 b Abs. 5 BDSG

    Eine Zusammenfassung der Entscheidung des LG Memmingen finden Sie hier, den Volltext nachstehend: (mehr …)

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