IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichtenveröffentlicht am 10. Juli 2019
EuGH, Urteil vom 10.07.2019, Az. C-649/17
Art. 6 Abs. 1 lit c EU-RL 2011/83/EUHier habe ich die Entscheidung für Sie besprochen (EuGH: Onlinehändler muss nicht immer Telefonnummer angeben und auch keinen Telefonanschluss einrichten); den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlerhafter Verbraucherbelehrung bekommen?
Haben Sie eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten? Haben Sie Fragen zum Fernabsatzrecht? Rufen Sie an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich aus zahlreichen Gerichtsverfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht eingehend vertraut.
- EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolieveröffentlicht am 1. April 2019
EuGH, Urteil vom 27.03.2019, Az. C-681/17
Art. 6 Abs. 1 lit k EU-RL 2011/83/EU, Art. 16 lit e EU-RL 2011/83/EU (Verbraucherrechtsrichtlinie), § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGBWenn Sie eine Besprechung der Entscheidung lesen möchten, finden Sie diese hier (EuGH: Widerrufsrecht gilt auch für eine Matratze nach Entfernen der Schutzfolie). Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie hier:
Haben Sie Fragen zum Widerrufsrecht? Hier finden Sie Antworten!
Wenn Sie einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- EuGH: Messestand kann „Geschäftsraum“ sein, so dass bei Messeverkauf nicht auf Widerrufsrecht hingewiesen werden mussveröffentlicht am 14. August 2018
EuGH, Urteil vom 07.08.2018, Az. C-485/17
Art. 2 Nr. 9 EU-RL 2011/83Zum Volltext der Entscheidung s. unten; eine Zusammenfassung finden Sie auf unserer Hauptseite (EuGH – Messestand kann „Geschäftsraum“ sein, so dass bei Messeverkauf nicht auf Widerrufsrecht hingewiesen werden muss).
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung erhalten?
Droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Wir prüfen gern für Sie, ob ihre fernabsatzrechtlichen Informationen rechtmäßig sind oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Erstprüfung von Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht mit dem Fernabsatzrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und hilft Ihnen zeitnah, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Link auf OS-Plattform muss anklickbar seinveröffentlicht am 14. Dezember 2017
OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2017, Az. 4 U 50/17
Art. 14 Abs. 1 S.1 EU-VO (EU) Nr. 524/2013Unsere Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Hamm – Link auf OS-Plattform muss anklickbar sein); den Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Brauchen Sie Hilfe bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder wollen Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren rund um den Onlinehandel (Gegnerliste) bestens mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamm: Bei dem Widerruf eines Dienstleistungsvertrags ist das für die Dienstleistung vereinbarte Entgelt zu erstattenveröffentlicht am 12. Dezember 2017
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2017, Az. 12 U 111/16
§ 611 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 1 BGBWir haben einen Teil der Entscheidung hier besprochen (OLG Hamm – Bei dem Widerruf eines Dienstleistungsvertrags ist das für die Dienstleistung vereinbarte Entgelt zu erstatten). Den Volltext zum Eigenstudium finden Sie unten:
Wollen Sie einen Dienstleistungsvertrag widerrufen?
Wollen Sie Ihr Geld zurück? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren rund um den Onlinehandel (Gegnerliste) bestens mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Ulm: Shopbetreiber hat gegenüber Kunden kein Recht auf virtuelles Hausverbotveröffentlicht am 4. April 2017
LG Ulm, Beschluss vom 13.01.2015, Az. 2 O 8/15
§ 823 BGB, § 1004 BGB
Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier (LG Ulm – Virtuelles Hausrecht), den Volltext des Beschlusses unten:Passt Ihnen als Händler ein Kunde nicht?
Möchten Sie diesen gern loswerden oder haben noch Ansprüche, die Sie geltend machen wollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Düsseldorf: Widerrufsrecht besteht auch für (nano-beschichtete) WC-Sitzeveröffentlicht am 4. Januar 2017
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, Az. 12 O 357/15
§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, § 312g Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB, § 2 Abs. 1 UKlaGHier finden Sie die wesentlichen Entscheidungsgründe (LG Düsseldorf – Widerrufsrecht besteht auch bei WC-Sitz), den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht?
Benötigen Sie Hilfe, um Ihre Rechte besser zu wahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Rechtsfällen rund um den Onlinehandel (eBay, Amazon, Shops etc.) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: sofortueberweisen.de ist ein zumutbares Zahlungsmittel gem. § 312a Abs. 4 BGBveröffentlicht am 7. Dezember 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.08.2016, Az. 11 U 123/15 (Kart)
§ 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB, § 2 UKlaG, § 7 UKlaG, § 66 ZPODie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M. – sofortueberweisen.de ist zumutbare Zahlungsmöglichkeit). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Benötigen Sie Unterstützung im Onlinehandel?
Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der besondere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfragen des eCommerce besitzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Fernabsatzrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Zur Wertersatzpflicht des Käufers bei Verschlechterung der Kaufsache vor Widerrufveröffentlicht am 18. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 55/15
§ 357 BGB aFDie Entscheidung haben wir hier für Sie zusammengefasst (BGH – Wertersatz für Verkäufer). Die Pressemitteilung Nr. 179/2016 des BGH finden Sie unten:
Haben Sie als Onlinehändler häufiger Probleme mit Wertverlusten?
Benötigen Sie Hilfe, um Ihre Rechte besser zu wahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Rechtsfällen rund um den Onlinehandel (eBay, Amazon, Shops etc.) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- AG Bonn: Zur Verbrauchereigenschaft eines Kunden bei Rechnung an die Geschäftsadresseveröffentlicht am 14. Juli 2016
AG Bonn, Urteil vom 08.07.2015, Az. 103 C 173/14
§ 812 Abs. 1, S. 1, 1. Alt BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 312 g BGB, § 312 b BGB, § 13 BGB
Die Entscheidung des AG Bonn haben wir hier zusammengefasst (AG Bonn – Widerrufsbelehrung und Verbrauchereigenschaft) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Haben Sie Probleme mit Ihrer Widerrufsbelehrung?
Wissen Sie nicht, wie Sie diese Belehrung formulieren müssen? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit den Problemen des Onlinehandels bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.