IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Facebook darf Klarnamen-Pflicht einführenveröffentlicht am 22. April 2021
OLG München, Endurteil vom 08.12.2020, Az. 18 U 5493/19
Art. 3 Abs. 1 Rom-I-VO, § 307 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 BGB, § 3 Abs. 2 S. 1, § 13 As. 4 S. 1 TMG, Art. 99 Abs. 2 DSGVODas Facebook-Urteil der Münchener Richter habe ich hier kurz für Sie zusammengefasst (OLG München: Facebook darf Klarnamen-Pflicht einführen). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie bei Facebook Hilfe?
Wurde gegen Sie ohne Abmahnung eine einstweilige Verfügung erwirkt? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9649953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Ich bin mit der Bearbeitung von Mandanten, welche die Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Gegnerliste) beinhalten, bestens vertraut und unterstütze Sie umgehend.
- OLG Stuttgart: Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nichtveröffentlicht am 29. September 2020
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2019, Az. 4 U 214/18
§ 280 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGBEine Besprechung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Stuttgart: Facebook hat kein generelles Entscheidungsrecht, welcher Post gelöscht werden darf und welcher nicht). Zum Volltext der Entscheidung:
Sie brauchen einen Rechtsanwalt gegen die Löschung eines Facebook-Posts?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine willkürliche Löschung Ihres Posts bei Facebook wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht erfahren (Gegnerliste) und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- LG München I: Influencerin bei Instagram darf ohne Werbekennzeichnung Produkte anpreisen, wenn sie hierfür nicht bezahlt wirdveröffentlicht am 30. April 2019
LG München I, Urteil vom 29.04.2019, Az. 4 HKO 14312/18 – nicht rechtskräftig
§ 5a Abs. 6 UWG
Das LG München I hat entschieden, dass eine Influencerin auf Instagram (hier: Cathy Hummels) Werbung für Produkte nicht ausdrücklich als Werbung kennzeichnen muss, wenn sie die Werbung ohne Gegenleistung des Unternehmens betreibt, dass die beworbenen Produkte hergestellt hat und vertreibt. Hintergrund: Das deutsche Wettbewerbsrecht verbietet in § 5a Abs. 6 UWG geschäftliche Handlungen, deren kommerzieller Zweck nicht kenntlich gemacht wird, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und sofern das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Der Gesetzgeber setzt mit dieser Norm EU-Recht um. Zur Pressemitteilung 6/2019 des LG München I vom 29.04.2019:Haben Sie als Influencer bei Facebook oder Instagram eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht benötigen, um gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung vorzugehen oder genau eine solche zu erwirken: Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) und jahrelange Berufspraxis mit dem Fernabsatzrecht / IT-Recht vertraut und hilft Ihnen dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Zur Unwirksamkeit von Facebook-AGB-Klauseln / Sperrung wegen „Verstoß gegen Community-Standards“ etc.veröffentlicht am 7. September 2018
OLG München, Beschluss vom 17.07.2018, Az. 18 W 858/18
§ 241 Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGBZum Volltext der Entscheidung unten, die Zusammenfassung des Beschlusses des OLG München finden Sie hier (OLG München – Zur Unwirksamkeit von Facebook-AGB-Klauseln).
Wurde Ihr Facebook-Account wegen eines unpassenden Postings gesperrt?
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem für Facebook geltenden Recht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Frankfurt a.M.: Zur Aufhebung einer Facebook-Sperre per einstweiliger Verfügung wegen Meinungsfreiheitveröffentlicht am 7. September 2018
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.05.2018, Az. 2-03 O 182/18
§§ 241, 823, 1004 BGBZum Volltext der Entscheidung gelangen Sie unten; wir haben die Entscheidung auf unserer Hauptseite für Sie zusammengefasst (LG Frankfurt a.M. – Zur Aufhebung einer Facebook-Sperre per einstweiliger Verfügung wegen Meinungsfreiheit).
Wurde Ihr Facebook-Account gesperrt?
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit dem für Facebook geltenden Recht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- AG Berlin-Mitte: Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Facebook Ireland Ltd.veröffentlicht am 23. August 2017
AG Berlin-Mitte, Versäumnisurteil vom 08.03.2017, Az. 15 C 364/16
Art. 18 Abs.1 EuGVVO, Art. 6 ROM-I-VODen Volltext der Entscheidung finden Sie unten, eine Zusammenfassung hier (AG Berlin-Mitte – Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen Facebook Ireland Ltd.)
Haben Sie ein rechtliches Problem mit Facebook?
Werden Sie von Ihrem Facebook-Account ausgeschlossen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Recht für die Facebook-Plattform bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Rechtsstreit um Facebooks Gefällt-mir-Button wird dem EuGH vorgelegtveröffentlicht am 23. Februar 2017
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 11 UKlaG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 12 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 15 Abs. 1 TMGDie Kurzbesprechung finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Integration von Facebook-Gefällt-mir-Plugin ohne Datenschutzhinweis), den Volltext des Beschlusses unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Problem?
Wird Ihnen die Verletzung des deutschen Datenschutzrechtes vorgeworfen oder benötigen Sie Rechtsberatung zum Datenschutzrecht? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Frankfurt a.M.: Inhaber von Facebook-Konto haftet bei schlechter Absicherung für Rechtsverletzungen Dritter über das Kontoveröffentlicht am 30. August 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.07.2016, Az. 16 U 233/15 – nicht rechtskräftig
§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1GG; § 185 BGBDie Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier (OLG Frankfurt a.M. – Haftung für Beleidigungen bei gekapertem Facebook-Konto) für Sie zusammengefasst. Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Wurden Sie bei Facebook beleidigt?
Beklagen Sie sich über eine Persönlichkeitsverletzung oder wird Ihnen eine solche vorgeworfen? Wir treten für Ihre Rechte ein. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Berlin: Eltern erben Facebook-Account ihres Kindes / Vererbbarkeit des „digitalen Nachlass“veröffentlicht am 11. Januar 2016
LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, Az. 20 O 172/15
§ 1922 BGBDiese erste Entscheidung zur Vererbbarkeit des digitalen Nachlasses des LG Berlin haben wir hier besprochen und im Folgenden im Volltext wiedergegeben: (mehr …)
- VG Magdeburg: Zur Prozesskostenhilfe für die Abwehr eines Gebührenbescheids der Polizei für sog. Facebook-Partyveröffentlicht am 16. Dezember 2015
VG Magdeburg, Beschluss vom 1908.2015, Az. 7 A 655/13 MD
§ 114 S. 2 VwGODie Entscheidung haben wir auf unser Hauptseite www.damm-legal.de besprochen (hier); den Volltext halten wir für Sie nachstehend vor: (mehr …)