IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerwG: Kein Anspruch auf Informationszugang zu vertraulichen Bafin-Protokollen / IFGveröffentlicht am 23. November 2016
BVerwG, Urteil vom 28.07.2016, Az. 7 C 3.15
Art. 80 Abs. 1 GG, § 3 Nr. 4 IFG, § 5 Abs. 3 FinDAG, § 6 Abs. 1 S.2 Satzung der BaFinDiese Entscheidung haben wir hier (BVerwG – Ausnahmen vom Informationszugang nach dem IFG) besprochen. Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Wird Ihnen der Informationszugang verweigert?
Haben Sie ein anderes IT-rechtliches Problem? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wir haben zahlreiche it-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) geführt. Bei uns hilft Ihnen ein Fachanwalt für IT-Recht.
- OLG Karlsruhe: Zur Beschlagnahme des PC zur Unterbindung von E-Mails, die eine Behörde belästigenveröffentlicht am 26. September 2016
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.2016, Az. 11 W 79/16 und Az. 11 W 79/16 (Wx)
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 PolG, § 31 Abs. 5 PolG, § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Beschlagnahme von PC, um Belästigung einer Behörde zu unterbinden); den Volltext des verwaltungsrechtlichen Beschlusses unten: (mehr …)
- VG Schleswig: Verwaltungsbehörde muss Verfügung mit der Belehrung versehen, dass der Rechtsbehelf auch elektronisch eingelegt werden kannveröffentlicht am 12. Februar 2016
VG Schleswig, Urteil vom 05.11.2015, Az. 1 A 24/15
§ 55a VwGO, § 58 Abs. 1 VwGO, § 58 Abs. 2 VwGODie Entscheidung des VG Schleswig haben wir hier zusammengefasst und nachstehend den Volltext wiedergegeben: (mehr …)
- VG Magdeburg: Zur Prozesskostenhilfe für die Abwehr eines Gebührenbescheids der Polizei für sog. Facebook-Partyveröffentlicht am 16. Dezember 2015
VG Magdeburg, Beschluss vom 1908.2015, Az. 7 A 655/13 MD
§ 114 S. 2 VwGODie Entscheidung haben wir auf unser Hauptseite www.damm-legal.de besprochen (hier); den Volltext halten wir für Sie nachstehend vor: (mehr …)