IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BMF: Weisung zur Steuerpflichtigkeit von grenzüberschreitender Softwareüberlassungveröffentlicht am 29. November 2017
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit veröffentlichtem Schreiben vom 27.10.2017 Weisungen zum Thema „Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken“ erteilt und detailliert dargelegt, wann es zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f) oder Nr. 6 EStG kommt, so dass in der Folge für inländische Steuerpflichtige eine Pflicht zum Quellensteuereinbehalt nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht. Das Schreiben differenziert nicht nach individuell programmierter oder Standardsoftware. Vielmehr ist für die Steuerpflichtigkeit zu prüfen, ob umfassende Nutzungsrechte an der Software in Form von Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-, Verbreitungs- oder Veröffentlichungsrechten erteilt werden. Keine Steuerpflicht soll entstehen, wenn die Software lediglich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet wird oder bei der Nutzung einer Datenbank lediglich Zugriffs-, Lese- und Druckfunktionen ausgeübt werden. Hierzu werden Beispielsfälle geschildert. Das BMF lässt für Fälle des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG den Betriebskosten- bzw. Werbungskostenabzug zu. Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Der Volltext des BMF-Schreibens kann hier beim BMF abgerufen werden (BMF – Weisung zur Steuerpflichtigkeit von grenzüberschreitender Softwareüberlassung).
Haben Sie ein IT-rechtliches Problem?
Haben Sie eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
- FG Düsseldorf: Ein freiberuflicher IT-Dienstleister, der zeitweilig in den Niederlanden arbeitet, kann gleichwohl vollständig der deutschen Besteuerung unterliegen / § 1 Abs. 1 EStGveröffentlicht am 18. Februar 2016
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2016, Az. 13 K 952/14 E
§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG, Art. 9 Abs. 2 S. 1 DBA NL
Das Urteil des FG Düsseldorf haben wir hier für Sie besprochen. Zum Volltext der Entscheidung nachstehend:
(mehr …) - FG Münster: Eingescannte Unterlagen haben nicht den Beweiswert von Originalunterlagenveröffentlicht am 16. Februar 2016
FG Münster, Beschluss vom 24.11.2015, Az. 14 K 1542/15 AO (PKH)
§ 31 S.3 EStG, § 37 Abs. 2 AODie Entscheidung des FG Münster haben wir hier für Sie besprochen. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: (mehr …)
- FG Saarbrücken: Anfechtungsklage kann per E-Mail und .jpeg-Datei erhoben werden, wenn ausgedruckte Fassung innerhalb eines Monats nachgereicht wirdveröffentlicht am 22. Januar 2016
FG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2015, Az. 2 K 1323/15 – nicht rechtskräftig
§ 64 Abs. 1 FGO, § 47 Abs. 1 FGO, § 52a FGODie Entscheidung des FG Saarbrücken finden Sie im Folgenden als Volltext. Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie dagegen hier. (mehr …)