IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Die Sperre des eBay-Kontos und die prozessrechtlichen Feinheiten ihrer Aufhebung per Gerichtsbeschlussveröffentlicht am 5. September 2022
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2022, Az. 10 U 65/22
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB
Die Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (OLG Brandenburg: Die Sperre des eBay-Kontos und die prozessrechtlichen Feinheiten ihrer Aufhebung per Gerichtsbeschluss). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:Sie brauchen einen Rechtsanwalt gegen eine eBay-Sperre?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Sperre Ihres eBay-Kontos oder Ihres Guthabens bei eBay wehren? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht mit eBay-Sperren vertraut und unterstützt Sie dabei, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- OLG München: Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufersveröffentlicht am 18. Dezember 2018
OLG München, Urteil vom 26.09.2018, Az. 20 U 749/18
§ 117 Abs. 1 BGB, § 249 BGB, § 280 BGB, § 281 BGBUnsere Besprechung dieses Urteils finden Sie hier (OLG München – Fällt das höchste eBay-Käuferangebot als nichtiges Scheinangebot weg, greift das nächsthöhere Angebot zu Lasten des Verkäufers), den Volltext unten:
Haben Sie ein Problem als Verkäufer bei eBay?
Benötigen Sie eine Überprüfung Ihres eBay-Shops? Haben Sie einen Streitfall mit einem Streitwert von 2.000 EUR oder höher? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Verletzungen des Vertragsrechts bestens vertraut und helfen Ihnen gern dabei, eine Lösung zu finden.
- EuGH: Geschlossenes selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das eBay-Verkauf untersagt, ist rechtlich zulässigveröffentlicht am 6. Dezember 2017
EuGH, Urteil vom 06.12.2017, Az. C-230/16
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 4 Buchst. b und c EU-VO 330/2010Die EuGH-Entscheidung haben wir hier besprochen (EuGH – Geschlossenes selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das eBay-Verkauf untersagt, ist rechtlich zulässig). Den Volltext finden Sie unten.
Haben Sie ein rechtliches Vertriebsproblem?
Wird Ihnen verboten, Markenware über eBay oder Amazon zu verkaufen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag weiter.
- BGH: Auslegung von mehrdeutiger eBay-Auktionveröffentlicht am 15. März 2017
BGH, Urteil vom 15.02.2017, Az. VIII ZR 59/16
§ 119 BGB, § 133 BGB, § 143 BGB, § 157 BGBDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten; eine Zusammenfassung hier (BGH – Auslegung von mehrdeutiger eBay-Auktion).
Möchten Sie als Händler eine eBay-Auktion anfechten?
Hat sich bei der eBay-Artikelbeschreibung ein Irrtum eingeschlichen? Haben Ihre Mitarbeiter einen falschen Preis eingegeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche eBay-Verfahren mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- BGH: „Abbruchjäger“, der bei eBay für vorzeitigen Auktionsabbruch systematisch Schadensersatz fordert, handelt rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 20. September 2016
BGH, Urteil vom 24.08.2016, Az. VIII ZR 182/15
§ 242 BGB, § 51 ZPODie Abbruchjäger-Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Abbruchjäger und Rechtsmissbrauch); den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Sind Sie Opfer eines Abbruchjägers?
Mussten Sie eine eBay-Auktion beenden und macht der zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietende nun Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz gegen Sie geltend? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit eBay (Gegnerliste) mit dem Recht rund um Internethandelsplattformen umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- BGH: Schadensersatzanspruch bei Shill-Bidding zu einer eBay-Auktionveröffentlicht am 31. August 2016
BGH, Urteil vom 24.08.2016, Az. VIII ZR 100/15
§ 145 BGB, 156 BGBDie Entscheidung haben wir hier für Sie zusammengefasst (BGH – Schadensersatz bei Shill Bidding). Die Pressemitteilung Nr. 144/2016 des BGH finden Sie unten:
Wird Ihnen Shillbidding vorgeworfen?
Sind Sie selbst Opfer von einer unrechtmäßigen Preistreiberei des Verkäufers geworden? Wir treten für Ihre Rechte ein. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Rechtsfällen zu eBay bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.