IT-Recht. IP-Recht. 360°

H. Onlinehandel

I. Definition

Das Recht des Onlinehandels ist ein Teilgebiet des Informationstechnologierechts (IT-Rechts), in dem es um materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragestellungen beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet geht. Es ist nicht eigens gesetzlich geregelt, wird jedoch durch verschiedenste allgemeine Gesetze (UWG, MarkenG, UrhG, TMG) und Nebengesetze (BattG, TextilkennzV, HWG und so weiter) abgedeckt.

II. Fragestellungen

Das Recht des Onlinehandels umfasst einige (weiterhin) sehr aktuelle Fragestellungen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel im Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen (Amazon, eBay & Co.), Anbieterkennzeichnung (Impressum), gesetzliche Informationspflichten bei Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln, Arzneimitteln, Heilmitteln, Textilien, Batterien und so weiter, den elektronischen Vertragsschluss mit Verbrauchern und Unternehmen, Haftungsregeln und Gewährleistungsregeln.

In all diesen Fragestellungen und zu weiteren Aspekten des Onlinehandels hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ole Damm, Fachanwalt für IT-Recht, gerne weiter (Kontakt).