IT-Recht. IP-Recht. 360°

F. Datenschutzrecht

I. Definition

Das Datenschutzrecht ist ein Teilgebiet des Informationstechnologierechts (IT-Rechts), in dem es um materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragestellungen zur Erhebung, Nutzung/Verwaltung und Weitergabe von personenbezogenen Daten geht, um die Privatsphäre zu schützen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auszugestalten.

II. Gesetzliche Regelung

Allgemein geregelt ist das Datenschutzrecht im Bundesdatenschutzgesetz und im Landesdatenschutzgesetz, soweit kein spezielleres Datenschutzgesetz existiert (z.B. das Telemediengesetz):

Das Datenschutzrecht ist demnach gesetzlich geregelt im:

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995.
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Landesdatenschutzgesetzen (LDSG, z.B. LDSG-NRW, LDSG-BW)
Telemediengesetz (TMG)
10. Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

III. Fragestellungen

Aktuelle Fragestellungen im Datenschutzrecht behandeln Auftragsdatenverarbeitung, Datenschutz im Rahmen der Corporate Compliance, Cloud Computing und Datenschutz, den externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzaudit, Datenschutz bei CRM-Systemen, Datenschutz in sozialen Netzwerken (z.B. Facebook), Datenschutz am Arbeitsplatz, Datenschutz im Gesundheitssektor, Energiesektor, Bankensektor, Versicherungswesen oder Kirchenbereich, auch im internationalen Zusammenhang.

In allen Fragestellungen zum Datenschutzrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ole Damm, Fachanwalt für IT-Recht, gerne weiter (Kontakt).