D. Softwarerecht
I. Definition
Das Softwarerecht ist ein Teilgebiet des Informationstechnologierechts (IT-Rechts), in dem es um materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragestellungen zur Erstellung/Entwicklung, Nutzung und Lizenzierung von Software geht.
II. Fragestellungen
Das Softwarerecht umfasst einige (weiterhin) sehr aktuelle Fragestellungen, wie Big Data, Enterprise-Resource-Planning Software (ERP-Software), den Handel mit gebrauchter Software bzw. gebrauchten Softwarelizenzen, Industrie 4.0, Non-disclosure-agreements (NDA-Agreements), Original-Equipment-Manufacturer-Software (OEM-Software), Open-Source-Software unter der sog. GNU GPL-Lizenz oder anderen OSS-Lizenmodellen, Service-Level-Agreements (SLA-Agreements) oder das Softwarepatent.
In all diesen Fragestellungen hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ole Damm, Fachanwalt für IT-Recht, gerne weiter (Kontakt).