IT-Recht. IP-Recht. 360°

C. Was ist IT-Recht?

Eine gesetzliche Definition des Begriffs „IT-Recht“ gibt es nicht; allerdings wird in § 14k der deutschen Fachanwaltsordnung (FAO) ein Leistungskatalog von Kenntnissen aufgeführt, die ein Rechtsanwalt, der zugleich den Titel „Fachanwalt für Informationstech-nologierecht“ zu führen wünscht, (neben bestimmten praktischen Erfahrungen) vorweisen muss. Diese besonderen Kenntnisse grenzen den Rechtsbereich „IT-Recht“ sehr anschaulich ein. Es handelt sich um:

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien [Anm.: insbesondere Urheberrecht], Bezüge zum Kennzeichenrecht [Anm.: Markenrecht], insbesondere Domainrecht,

4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

5. Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

In allen Fragestellungen des IT-Rechts hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ole Damm, Fachanwalt für IT-Recht, gerne weiter (Kontakt).