IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BAG: Kein datenschutzrechtlicher Verstoß bei Mitarbeiterüberwachung mit konkretem Verdachtveröffentlicht am 4. September 2017
BAG, Urteil vom 29.06.2017, Az. 2 AZR 597/16
§ 32 Abs. 1 S. 1 BDSGDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten. Unsere Zusammenfassung können Sie hier lesen (BAG – Kein datenschutzrechtlicher Verstoß bei Mitarbeiterüberwachung mit konkretem Verdacht):
Wenn Sie ein datenschutzrechtliches Problem haben, rufen Sie uns an!
Wird Ihnen die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorgeworfen? Können wir Sie datenschutzrechtlich unterstützen? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LArbG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers überprüfenveröffentlicht am 15. Februar 2016
LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az. 5 Sa 657/15 – nicht rechtskräftig
§ 626 BGBEine kurze Zusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier, die dazu gehörige Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 9/2016 nachstehend: (mehr …)