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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Abnahme von agil nach dem SCRUM-Verfahren entwickelter Softwareveröffentlicht am 4. Oktober 2017
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2017, Az. 5 U 152/16
§ 611 Abs. 1 BGB, § 631 Abs. 1 BGBHier finden Sie die Besprechung der Entscheidung (OLG Frankfurt a.M. – Zur Abnahme von agil nach dem SCRUM-Verfahren entwickelter Software). Zum Volltext der Entscheidung s. unten:
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