IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Verkauf von PC mit vorinstallierter Software stellt keine „unlautere Geschäftspraxis“ darveröffentlicht am 8. September 2016
EuGH, Urteil vom 07.09.2016, Az. C-310/15
Art. 5 Abs. 2 der EU-RL2005/29/EGDie Sony-Entscheidung des EuGH haben wir hier zusammengefasst (EuGH – Verkauf von PC mit vorinstallierter Software). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit PC & Software?
Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns ggf. Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem EDV- und Internetrecht (Gegnerliste) bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.
- LG Köln: Fußballverein 1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain fc.deveröffentlicht am 31. August 2016
LG Köln, Urteil vom 09.08.2016, Az. 33 O 250/15
§ 12 BGBDie Entscheidung des LG Köln haben wir hier zusammengefasst (LG Köln – 1. FC Köln hat Anspruch auf Löschung der Domain fc.de). Den Volltext der Entscheidung finden Sie im Folgenden:
Wird von Ihnen die Löschung einer Ihrer Domains gefordert?
Haben Sie eine anwaltliche Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Domain-Recht im Internet bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Schadensersatzanspruch bei Shill-Bidding zu einer eBay-Auktionveröffentlicht am 31. August 2016
BGH, Urteil vom 24.08.2016, Az. VIII ZR 100/15
§ 145 BGB, 156 BGBDie Entscheidung haben wir hier für Sie zusammengefasst (BGH – Schadensersatz bei Shill Bidding). Die Pressemitteilung Nr. 144/2016 des BGH finden Sie unten:
Wird Ihnen Shillbidding vorgeworfen?
Sind Sie selbst Opfer von einer unrechtmäßigen Preistreiberei des Verkäufers geworden? Wir treten für Ihre Rechte ein. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Rechtsfällen zu eBay bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: Inhaber von Facebook-Konto haftet bei schlechter Absicherung für Rechtsverletzungen Dritter über das Kontoveröffentlicht am 30. August 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.07.2016, Az. 16 U 233/15 – nicht rechtskräftig
§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1GG; § 185 BGBDie Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. haben wir hier (OLG Frankfurt a.M. – Haftung für Beleidigungen bei gekapertem Facebook-Konto) für Sie zusammengefasst. Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Wurden Sie bei Facebook beleidigt?
Beklagen Sie sich über eine Persönlichkeitsverletzung oder wird Ihnen eine solche vorgeworfen? Wir treten für Ihre Rechte ein. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- BGH: Händler haftet bei Amazon auch, wenn seine Artikelbeschreibung durch andere Händler rechtsverletzend verändert wirdveröffentlicht am 2. August 2016
BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 140/14
§ 14 Abs. 5 MarkenGDie Kurzzusammenfassung dieser Entscheidung finden Sie hier (BGH – Händler haftet für nachträgliche Veränderung seiner Amazon-Angebote durch Dritte), den Volltext hingegen unten:
Wird Ihnen bei Amazon eine nicht selbst veranlasste Markenverletzung vorgeworfen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie fremde Markenrechte verletzen? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche markenrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Markenrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.
- AG Bonn: Zur Verbrauchereigenschaft eines Kunden bei Rechnung an die Geschäftsadresseveröffentlicht am 14. Juli 2016
AG Bonn, Urteil vom 08.07.2015, Az. 103 C 173/14
§ 812 Abs. 1, S. 1, 1. Alt BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 312 g BGB, § 312 b BGB, § 13 BGB
Die Entscheidung des AG Bonn haben wir hier zusammengefasst (AG Bonn – Widerrufsbelehrung und Verbrauchereigenschaft) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:Haben Sie Probleme mit Ihrer Widerrufsbelehrung?
Wissen Sie nicht, wie Sie diese Belehrung formulieren müssen? Oder haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine Unterlassungserklärung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit den Problemen des Onlinehandels bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- BGH: Zum Widerrufsrecht bei telefonisch geschlossenem Grundstücksmaklervertragveröffentlicht am 11. Juli 2016
BGH, Urteil vom 07.07.2016, Az. I ZR 30/15
BGH, Urteil vom 07.07.2016, Az. I ZR 68/15
§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., § 355 BGB a.F.Eine Kurzzusammenfassung der BGH-Rechtsprechung finden Sie hier (BGH – Widerruf bei telefonisch geschlossenem Maklervertrag), die entsprechende Pressemitteilung dagegen unten:
Sollen Sie Maklergebühren bezahlen?
Benötigen Sie Beratung zur Honorarforderung eines Immobilienmaklers, die Sie für nicht berechtigt erachten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Köln: SMS-Textnachrichten lassen sich nachträglich löschenveröffentlicht am 1. Juni 2016
LG Köln, Urteil vom 17.03.2016, Az. 2 O 355/14
§ 142 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGBDie Zusammenfassung der kaufrechtlichen Entscheidung finden Sie hier (LG Köln – Zur nachträglichen Löschbarkeit einer SMS); den Volltext dazu unten:
Haben Sie IT-bezogene Beweisprobleme bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche?
Benötigen Sie fachanwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche? Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904 – oder schicken Sie uns eine E-Mail (info@damm-legal.de) oder ein Fax (Kontakt). Die Übersendung und Prüfung von Unterlagen durch uns ist für Sie kostenlos. Erhalten Sie bei uns Unterstützung durch einen Fachanwalt für IT-Recht, der durch eine Vielzahl von Verfahren (Gegnerliste) berufserfahren ist.
- BGH: Zur deutlichen Hervorhebung des Pflichthinweises auf das Widerrufsrecht / Sparkassen-AGBveröffentlicht am 25. April 2016
BGH, Urteil vom 23.02.2016, Az. XI ZR 549/14
Art. 247 § 6 Abs.2 S.3 EGBGBDie Entscheidung des BGH haben wir besprochen (BGH – Hinweis auf Widerrufsbelehrung in Sparkassen-AGB) und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Ihrer Widerrufsbelehrung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Wird Ihnen vorgeworfen, Ihre Widerrufsbelehrung sei nicht deutlich genug hervorgehoben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- BVerwG: Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist rechtmäßigveröffentlicht am 22. März 2016
BVerwG, Urteile vom 18.03.2016, Az. 6 C 6.15; Az. 6 C 7.15; Az. 6 C 8.15; Az. 6 C 22.15; Az. 6 C 23.15; Az. 6 C 26.15; Az. 6 C 31.15; Az. 6 C 33.15; Az. 6 C 21.15; Az. 6 C 25.15; Az. 6 C 27.15; Az. 6 C 28.15; Az. 6 C 29.15; Az. 6 C 32.15
§ 2 Abs. 1 RBStVm, § 4 Abs. 6 S. 1 RBStVDie Kurzmitteilung der BVerwG-Entscheidung finden Sie hier (BVerwG – Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß), den Text der Pressemitteilung Nr. 21/2016 nachstehend:
Haben Sie Probleme mit Gebührenabgaben, auch mit der GEMA?
Haben Sie einen Gebührenbescheid erhalten, weil Sie Rundfunkprogramme empfangen können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.