IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Hamburg: Klarnamenpflicht bei Facebook einstweilen nicht zu beanstandenveröffentlicht am 27. Dezember 2016
OVG Hamburg, Beschluss vom 29.06.2016, Az. 5 Bs 40/16
§ 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG, § 13 Abs. 6 TMG, § 80 Abs. 2 S.1 Nr. 4 Alt. 2 VwGODie Entscheidung haben wir hier besprochen (OVG Hamburg – Verpflichtung zur Benutzung eines Klarnamens bei Facebook nicht zu beanstanden); den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie einen datenschutzrechtlichen Auftrag?
Benötigen Sie Beratung bezüglich einer möglicherweise vorliegenden Verletzung des deutschen Datenschutzrechts? Haben Sie gar eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Datenschutzrecht bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Frankfurt a.M.: sofortueberweisen.de ist ein zumutbares Zahlungsmittel gem. § 312a Abs. 4 BGBveröffentlicht am 7. Dezember 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.08.2016, Az. 11 U 123/15 (Kart)
§ 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB, § 2 UKlaG, § 7 UKlaG, § 66 ZPODie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Frankfurt a.M. – sofortueberweisen.de ist zumutbare Zahlungsmöglichkeit). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Benötigen Sie Unterstützung im Onlinehandel?
Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der besondere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfragen des eCommerce besitzt? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Fernabsatzrecht bestens vertraut und helfen Ihnen gern.
- BVerwG: Kein Anspruch auf Informationszugang zu vertraulichen Bafin-Protokollen / IFGveröffentlicht am 23. November 2016
BVerwG, Urteil vom 28.07.2016, Az. 7 C 3.15
Art. 80 Abs. 1 GG, § 3 Nr. 4 IFG, § 5 Abs. 3 FinDAG, § 6 Abs. 1 S.2 Satzung der BaFinDiese Entscheidung haben wir hier (BVerwG – Ausnahmen vom Informationszugang nach dem IFG) besprochen. Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Wird Ihnen der Informationszugang verweigert?
Haben Sie ein anderes IT-rechtliches Problem? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wir haben zahlreiche it-rechtliche Verfahren (Gegnerliste) geführt. Bei uns hilft Ihnen ein Fachanwalt für IT-Recht.
- EuGH: Gebrauchtssoftware auf Originaldatenträger darf weiterverkauft werden, Sicherungskopien nichtveröffentlicht am 2. November 2016
EuGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. C-166/15
Art. 4 Buchst. a und c EU-RL 91/250/EWG, Art. 5 Abs. 1 und 2 EU-RL 91/250/EWGDas Urteil des EuGH haben wir hier kurz zusammengefasst (EuGH – Verkauf von gebrauchter Software auf Originaldatenträger). Den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Wird Ihnen der Verkauf von gebrauchter Software untersagt?
Wird Ihnen eine Markenrechtsverletzung wegen rechtswidrigen Verkaufs von Microsoft-Software vorgeworfen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wir haben zahlreiche it- und urheberrechtliche Verfahren (Gegnerliste) geführt. Es hilft Ihnen ein Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
- EuGH: Einrichtungen des Bundes dürfen IP-Adressen von Website-Nutzern speichernveröffentlicht am 21. Oktober 2016
EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Az. C-582/14
Art. 2 lit. a EU-RL 95/46/EG, Art. 7 lit. f EU-RL 95/46/EGDie Entscheidung haben wir hier besprochen (EuGH – Bund darf IP-Adressen speichern). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Problem?
Wird Ihnen die Verletzung des deutschen Datenschutzrechtes vorgeworfen oder benötigen Sie Rechtsberatung zum Datenschutzrecht? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zur Wertersatzpflicht des Käufers bei Verschlechterung der Kaufsache vor Widerrufveröffentlicht am 18. Oktober 2016
BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 55/15
§ 357 BGB aFDie Entscheidung haben wir hier für Sie zusammengefasst (BGH – Wertersatz für Verkäufer). Die Pressemitteilung Nr. 179/2016 des BGH finden Sie unten:
Haben Sie als Onlinehändler häufiger Probleme mit Wertverlusten?
Benötigen Sie Hilfe, um Ihre Rechte besser zu wahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Rechtsfällen rund um den Onlinehandel (eBay, Amazon, Shops etc.) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.
- OLG Karlsruhe: Zur Beschlagnahme des PC zur Unterbindung von E-Mails, die eine Behörde belästigenveröffentlicht am 26. September 2016
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.2016, Az. 11 W 79/16 und Az. 11 W 79/16 (Wx)
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 PolG, § 31 Abs. 5 PolG, § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Karlsruhe – Beschlagnahme von PC, um Belästigung einer Behörde zu unterbinden); den Volltext des verwaltungsrechtlichen Beschlusses unten: (mehr …)
- BGH: „Abbruchjäger“, der bei eBay für vorzeitigen Auktionsabbruch systematisch Schadensersatz fordert, handelt rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 20. September 2016
BGH, Urteil vom 24.08.2016, Az. VIII ZR 182/15
§ 242 BGB, § 51 ZPODie Abbruchjäger-Entscheidung des BGH haben wir hier zusammengefasst (BGH – Abbruchjäger und Rechtsmissbrauch); den Volltext des Urteils finden Sie unten:
Sind Sie Opfer eines Abbruchjägers?
Mussten Sie eine eBay-Auktion beenden und macht der zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietende nun Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz gegen Sie geltend? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit eBay (Gegnerliste) mit dem Recht rund um Internethandelsplattformen umfassend vertraut und helfen Ihnen gern.
- OLG Düsseldorf: Kritisches Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen durch Softwarehaus kann zulässige Meinungsäußerung seinveröffentlicht am 16. September 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016, Az. 20 U 117/15
§ 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDie Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir hier (OLG Düsseldorf – Blog-Posting zum Weiterverkauf von Volumen-Lizenzen) für Sie besprochen und unten im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie rechtliche Probleme mit einem Blog-Eintrag?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen Sie nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben? Handeln Sie sofort! Rufen Sie uns an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche äußerungsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag. Unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen ist Ihr Vorteil.
- EuGH: Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten als öffentliche Wiedergabeveröffentlicht am 14. September 2016
EuGH, Urteil vom 08.09.2016, Az. C-160/15
Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EGDie Entscheidung des EuGH haben wir hier (EuGH – Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten als öffentliche Wiedergabe) zusammengefasst und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verlinkung von Internet-Inhalten bekommen?
Sind Sie unsicher darüber, welche Rechte Sie haben? Oder glauben Sie, dass der Anspruch der Gegenseite möglicherweise nicht berechtigt ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.