IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Bad Hersfeld: Eltern müssen Whatsapp-Nutzung ihres minderjährigen Kindes überwachen und begleiten / Aufsichtspflichtveröffentlicht am 27. Juni 2017
AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 15.05.2017, Az. F 120/17 EASO
Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 27 ff. BDSG, § 13 TMG, § 677 BGB, § 683 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGB, § 1666 BGBDen Beschluss des AG Bad Hersfeld haben wir hier (AG Bad Hersfeld – Eltern und Whatsapp) besprochen; den hierzu gehörigen Volltext finden Sie unten:
Haben Sie ebenfalls Probleme mit dem Handy-Verhalten Ihres Kindes?
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für IT-Recht beraten. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Wir helfen Ihnen zeitnah, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Ulm: Shopbetreiber hat gegenüber Kunden kein Recht auf virtuelles Hausverbotveröffentlicht am 4. April 2017
LG Ulm, Beschluss vom 13.01.2015, Az. 2 O 8/15
§ 823 BGB, § 1004 BGB
Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier (LG Ulm – Virtuelles Hausrecht), den Volltext des Beschlusses unten:Passt Ihnen als Händler ein Kunde nicht?
Möchten Sie diesen gern loswerden oder haben noch Ansprüche, die Sie geltend machen wollen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Auslegung von mehrdeutiger eBay-Auktionveröffentlicht am 15. März 2017
BGH, Urteil vom 15.02.2017, Az. VIII ZR 59/16
§ 119 BGB, § 133 BGB, § 143 BGB, § 157 BGBDen Volltext der Entscheidung finden Sie unten; eine Zusammenfassung hier (BGH – Auslegung von mehrdeutiger eBay-Auktion).
Möchten Sie als Händler eine eBay-Auktion anfechten?
Hat sich bei der eBay-Artikelbeschreibung ein Irrtum eingeschlichen? Haben Ihre Mitarbeiter einen falschen Preis eingegeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche eBay-Verfahren mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend bei der Lösung Ihres Problems.
- OLG Celle: Wann muss der Betreiber einer Suchmaschine einen Link löschen?veröffentlicht am 15. März 2017
OLG Celle, Urteil vom 29.12.2016, Az. 13 U 85/16
§ 29 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 BDSG; § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs. 1 GG
Das Urteil des OLG Celle haben wir hier zusammengefasst (OLG Celle – Linklöschung durch Suchmaschinenbetreiber). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:Möchten Sie Inhalte aus dem Internet entfernen lassen?
Werden Sie durch leicht auffindbare Inhalte im Internet falsch oder in einem schlechten Licht dargestellt? Möchten Sie wissen, ob man etwas dagegen tun kann? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Hamburg: Zum Nachweis der Urheberrechte bei Open Source Softwareveröffentlicht am 27. Februar 2017
LG Hamburg, Urteil vom 08.07.2016, Az. 310 O 89/15
§ 3 UrhG, § 23 UrhG, § 69c Nr. 2 S. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGEine Kurzzusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg – Zum Nachweis der Urheberrechte bei Open Source Software). Den Volltext der Urteilsgründe finden Sie unten:
Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?
Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Rechtsstreit um Facebooks Gefällt-mir-Button wird dem EuGH vorgelegtveröffentlicht am 23. Februar 2017
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2017, Az. I-20 U 40/16
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 11 UKlaG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 12 Abs. 1 TMG, § 13 Abs. 1 TMG, § 15 Abs. 1 TMGDie Kurzbesprechung finden Sie hier (OLG Düsseldorf – Integration von Facebook-Gefällt-mir-Plugin ohne Datenschutzhinweis), den Volltext des Beschlusses unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Problem?
Wird Ihnen die Verletzung des deutschen Datenschutzrechtes vorgeworfen oder benötigen Sie Rechtsberatung zum Datenschutzrecht? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Softwarenutzung durch nicht in der Mitarbeiterverwaltung registrierte Mitarbeiterveröffentlicht am 13. Februar 2017
BGH, Beschluss vom 26.01.2017, Az. I ZR 22/16
§ 69c Nr. 1 und 2 UrhG, § 31 Abs. 1 und Abs. 5 UrhGEine kurze Besprechung dieser Entscheidung finden Sie auf unserer Hauptseite (BGH – Softwarenutzung durch nicht registrierte Mitarbeiter). Zum Volltext der Entscheidung unten:
Illegale Softwarenutzung?
Wird Ihnen rechtswidrige Softwarenutzung vorgeworfen? Eine Urheberrechtsverletzung? Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen gerne, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Düsseldorf: Die Verwendung eines fremden QR-Codes ist irreführendveröffentlicht am 11. Januar 2017
LG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2013, Az. 14c O 99/13
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDie Zusammenfassung der Düsseldorfer Entscheidung finden Sie hier (LG Düsseldorf – Irreführung durch Verwendung eines fremden QR-Codes). Den Volltext der Entscheidung haben wir unten wiedergegeben.
Soll Ihre Werbung für ein Produkt irreführend sein?
Wird Ihnen vorgeworfen, einen fremden QR-Code rechtswidrig zu verwenden? Haben Sie bereits wegen eines solchen Verstoßes eine Abmahnung erhalten oder befinden sich in einem gerichtlichen Verfahren? Wird Ihr QR-Code von einem Mitbewerber missbraucht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um für Sie eine Lösung zu finden.
- OLG Düsseldorf: Wenn der Wartungsvertrag für Kopiergeräte ein Mietvertrag istveröffentlicht am 10. Januar 2017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2012, Az. I-22 U 120/11
§ 535 BGB, § 537 Abs. 1 S.2 BGB, § 542 Abs. 2 BGB, § 649 BGBDas Urteil des OLG Düsseldorf haben wir hier besprochen (OLG Düsseldorf – Vertragstyp bei Wartungsvertrag für Kopiergeräte). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie Probleme mit einem Wartungsvertrag für Büromaschinen?
Benötigen Sie qualifizierte rechtliche Beratung oder die Vertretung Ihrer Rechte vor Gericht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche zivilrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- LG Düsseldorf: Widerrufsrecht besteht auch für (nano-beschichtete) WC-Sitzeveröffentlicht am 4. Januar 2017
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2016, Az. 12 O 357/15
§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, § 312g Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB, § 2 Abs. 1 UKlaGHier finden Sie die wesentlichen Entscheidungsgründe (LG Düsseldorf – Widerrufsrecht besteht auch bei WC-Sitz), den Volltext finden Sie unten:
Haben Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht?
Benötigen Sie Hilfe, um Ihre Rechte besser zu wahren? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns etwaige Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit Rechtsfällen rund um den Onlinehandel (eBay, Amazon, Shops etc.) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag, um eine individuelle Lösung zu finden.