IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Messestand kann „Geschäftsraum“ sein, so dass bei Messeverkauf nicht auf Widerrufsrecht hingewiesen werden mussveröffentlicht am 14. August 2018
EuGH, Urteil vom 07.08.2018, Az. C-485/17
Art. 2 Nr. 9 EU-RL 2011/83Zum Volltext der Entscheidung s. unten; eine Zusammenfassung finden Sie auf unserer Hauptseite (EuGH – Messestand kann „Geschäftsraum“ sein, so dass bei Messeverkauf nicht auf Widerrufsrecht hingewiesen werden muss).
Haben Sie eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung erhalten?
Droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Wir prüfen gern für Sie, ob ihre fernabsatzrechtlichen Informationen rechtmäßig sind oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Erstprüfung von Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht mit dem Fernabsatzrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und hilft Ihnen zeitnah, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Köln: Die DSGVO hindert nicht an der Anwendung des Kunsturhebergesetzes (KUG)veröffentlicht am 26. Juni 2018
OLG Köln, Urteil vom 18.06.2018, Az. 15 W 27/18
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 22 KUG, Art. 85 DSGVODie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Die DSGVO hindert nicht an der Anwendung des Kunsturhebergesetzes (KUG)), den Volltext unten:
Benötigen Sie Hilfe zur Datenschutzgrundverordnung / DSGVO?
Droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Wir prüfen gern für Sie, ob ihre datenschutzrechtlichen Informationen rechtmäßig sind oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Erstprüfung von Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit dem Datenschutzrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und hilft Ihnen zeitnah, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OLG Köln: Verantwortung von Website-Betreibern für automatisch erstellte Snippets von Textbeiträgenveröffentlicht am 25. Juni 2018
OLG Köln, Urteil vom 25.01.2018, Az. 15 U 56/17
§ 823 BGB; Art.1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 8 – 11 TMGDie Besprechung der Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Verantwortung von Website-Betreibern für automatisch erstellte Snippets von Textbeiträgen). Soweit Sie den Volltext lesen wollen, finden Sie diesen unten:
Wird Ihr Persönlichkeitsrecht im Internet verletzt?
Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Gegnerliste) bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- EuGH: Betreiber einer Facebook-Fanseite haftet für von Facebook begangene Datenverstöße / Mitverantwortungveröffentlicht am 18. Juni 2018
EuGH, Urteil vom 05.06.2018, Az. C-210/16
Art. 2 lit d EU-RL 95/46, Art. 4 EU-RL 95/46, Art. 28 EU-RL 95/46Diese Entscheidung haben wir auf unserer Hauptseite kurz zusammengefasst (EuGH – Betreiber einer Facebook-Fanseite haftet für von Facebook begangene Datenverstöße / Mitverantwortung). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen?
Benötigen Sie einen Spezialisten für Datenschutzrecht? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
- OLG Köln: Kontaktformular auf Website muss mit datenschutzrechtlicher Einwilligung verbunden seinveröffentlicht am 30. April 2018
OLG Köln, Urteil vom 11.03.2016, Az. 6 U 121/15
§ 3a UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 13 Abs. 1 S. 1 TMGDie Zusammenfassung der Kölner Entscheidung finden Sie hier (OLG Köln – Kontaktformular auf Website muss mit datenschutzrechtlicher Einwilligung verbunden sein). Zum Volltext der Entscheidung:
Benötigen Sie eine Datenschutzerklärung nach der DSGVO?
Droht Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage? Wir prüfen gern für Sie, ob ihre datenschutzrechtlichen Informationen zu Ihrem Kontaktformular und Ihrer Website im Übrigen rechtmäßig sind oder beraten Sie, wenn Sie deswegen bereits zur Unterlassung aufgefordert wurden. Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Erstprüfung von Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Rechtsanwalt Dr. Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht seit vielen Jahren mit dem Datenschutzrecht bestens vertraut (Gegnerliste) und hilft Ihnen zeitnah, die für Sie beste Lösung zu finden.
- OVG Hamburg: Whatsapp darf Nutzerdaten weiterhin nicht an Facebook weitergebenveröffentlicht am 2. März 2018
OVG Hamburg, Beschluss vom 26.02.2018, Az. 5 Bs 93/17
§ 4a BDSGEine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (OVG Hamburg – Whatsapp darf Nutzerdaten weiterhin nicht an Facebook weitergeben); den Volltext unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen? Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Benötigen Sie einen Spezialisten für Datenschutzrecht? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
- LG Hamburg: Verwendung von Google-Analytics ohne Datenschutzbelehrung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Februar 2018
LG Hamburg, Urteil vom 10.03.2016, Az. 312 O 127/16
§ 3a UWGZum Volltext der Entscheidung unten; eine Zusammenfassung finden Sie hier (LG Hamburg – Verwendung von Google-Analytics ohne Datenschutzbelehrung ist wettbewerbswidrig).
Sind Sie wegen fehlender Datenschutzerklärung abgemahnt worden?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugegeben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind mit dem Datenschutz- und Wettbewerbsrecht seit vielen Jahren bestens vertraut (Gegnerliste) und helfen Ihnen gern.
- EuGH: Datenschutzrechtliche Sammelklagen sind unzulässig / Maximilian Schremsveröffentlicht am 29. Januar 2018
EuGH, Urteil vom 25.01.2018, Az. C-498/16
Art. 16 Abs. 1 EU-VO 44/2001Die Zusammenfassung der Entscheidung lesen Sie bei uns hier (EuGH – Datenschutzrechtliche Sammelklagen sind unzulässig / Maximilian Schrems). Den Volltext des EuGH-Urteils finden Sie unten:
Haben Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen? Wo finde ich einen Datenschutzbeauftragten?
Benötigen Sie einen Spezialisten für Datenschutzrecht? Benötigen Sie anwaltlichen Rat von einem Fachanwalt für IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.
- LG Frankfurt a.M.: Suchmaschinenbetreiber ist kein Access-Providerveröffentlicht am 17. Januar 2018
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.10.2017, Az. 2-03 O 190/16
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 8-10 TMG, § 3 BDSG, § 29 BDSG, § 35 BDSGDie Kernaussage der Entscheidung finden Sie hier (LG Frankfurt a.M. – Suchmaschinenbetreiber ist kein Access-Provider). Zum Volltext der Entscheidung siehe unten:
Betreiben Sie eine Suchmaschine?
Benötigen Sie qualifizierte Beratung im IT-Recht? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind erfahren und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- OLG Hamm: Link auf OS-Plattform muss anklickbar seinveröffentlicht am 14. Dezember 2017
OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2017, Az. 4 U 50/17
Art. 14 Abs. 1 S.1 EU-VO (EU) Nr. 524/2013Unsere Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Hamm – Link auf OS-Plattform muss anklickbar sein); den Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Brauchen Sie Hilfe bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder wollen Sie sich gegen die Abmahnung verteidigen? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren rund um den Onlinehandel (Gegnerliste) bestens mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.