IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
Spezialisiert auf IT- /IP-Recht & Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloße Zusendung eines Microsoft Product-Keys ohne dessen Aktivierungveröffentlicht am 4. November 2019
OLG München, Urteil vom 22.09.2016, Az. 29 U 3449/15
§ 69c UrhGDas Urteil des OLG München wird hier besprochen (OLG München: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloße Zusendung eines Microsoft Product-Keys ohne dessen Aktivierung). Den Volltext der Entscheidung finden Sie unten.
Rechtsanwalt für Softwarerecht
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Benötigen Sie Hilfe bei einem datenschutzrechtlichen Verstoß zu Ihren Lasten? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und durch zahlreiche Microsoft-Verfahren mit dem Softwarehandel vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 9. August 2019
BGH, Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17
Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 19a UrhG, § 69c Nr. 4 UrhG
Die Zusammenfassung dieses Urteils finden Sie auf meiner Haupt-Site (BGH: Auch das Bereithalten der Testversion eines fremden Software zum Download von einem eigenen Rechner ist urheberrechtswidrig); den Volltext unten:Sie benötigen einen Fachanwalt für Fragen zum Softwarerecht / Softwarehandel?
Wollen Sie sich fachanwaltlich gegen eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung verteidigen lassen? Rufen Sie gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Kanzlei ist durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Softwarerecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden. Fachanwalt für IT-Recht Dr. Damm hat zum Softwarehandel promoviert.
- OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.veröffentlicht am 21. Mai 2019
OLG Hamburg, Urteil vom 28.02.2019, Az. 5 U 146/16
§ 3 UrhG, § 69c Nr. 2 S. 2 UrhGDiese Entscheidung habe ich hier besprochen (OLG Hamburg: Zur komplexen Beweisführung der Bearbeiterurheberschaft an Open Source Software / Helwig vs. VM Ware Global Inc.). Zum Volltext der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Hamburg (hier). Den Volltext der Senatsentscheidung finden Sie unten!
Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?
Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und meine Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Als Fachanwalt für IT-Recht bin ich mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und helfe Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.
- OLG Hamm: Kein Schadensersatz bei kostenlos, aber rechtswidrig vertriebener Open-Source-Softwareveröffentlicht am 7. August 2017
OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2017, Az. 4 U 72/16
§ 97 Abs. 2 UrhGDie Zusammenfassung finden Sie hier (OLG Hamm – Kein Schadensersatz bei kostenloser Open-Source-Software), den Volltext der Entscheidung unten:
Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?
Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- LG Hamburg: Zum Nachweis der Urheberrechte bei Open Source Softwareveröffentlicht am 27. Februar 2017
LG Hamburg, Urteil vom 08.07.2016, Az. 310 O 89/15
§ 3 UrhG, § 23 UrhG, § 69c Nr. 2 S. 2 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGEine Kurzzusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier (LG Hamburg – Zum Nachweis der Urheberrechte bei Open Source Software). Den Volltext der Urteilsgründe finden Sie unten:
Haben Sie ein rechtliches Problem mit Open Source Software?
Wird Open Source Software, an der Sie mitgearbeitet haben, rechtswidrig verwendet? Oder haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einer Open Source Software erhalten? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unser Fachanwalt für IT-Recht ist mit dem Recht von Open Source Software bestens vertraut und hilft Ihnen umgehend, eine Lösung zu finden.
- EuGH: Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten als öffentliche Wiedergabeveröffentlicht am 14. September 2016
EuGH, Urteil vom 08.09.2016, Az. C-160/15
Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EGDie Entscheidung des EuGH haben wir hier (EuGH – Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten als öffentliche Wiedergabe) zusammengefasst und im Folgenden im Volltext wiedergegeben:
Haben Sie eine Abmahnung wegen Verlinkung von Internet-Inhalten bekommen?
Sind Sie unsicher darüber, welche Rechte Sie haben? Oder glauben Sie, dass der Anspruch der Gegenseite möglicherweise nicht berechtigt ist? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zum Nachweis eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr bedarf es eines schriftlichen Vertragesveröffentlicht am 24. Februar 2016
BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. I ZR 173/14
§ 30 Abs. 1 MarkenG, § 103 Abs. 1 InsO, Art. 23 Abs. 1 S.2 GMVUnsere Besprechung der Ecosoil-Entscheidung des BGH finden Sie hier, den Volltext im Folgenden: (mehr …)
- LG Hannover: Deutsche Universitäten dürfen unter der GNU GPL stehende Open Source Software nicht ohne Quellcode und Lizenztext vertreibenveröffentlicht am 14. Januar 2016
LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015, Az. 18 O 159/15
§ 69c S. 1 Nr. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas Urteil haben wir hier besprochen und im Folgenden im Volltext wiedergegeben: (mehr …)
- LG Leipzig: Deutsche Universität / Hochschule darf Open Source Software unter der GNU GPL nicht ohne Quellcode und Lizenztext vertreibenveröffentlicht am 12. Januar 2016
LG Leipzig, Beschluss vom 02.06.2015, Az. 05 O 1531/15
§ 69c S. 1 Nr. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDie Entscheidung haben wir hier besprochen und im Folgenden im Volltext wiedergegeben: (mehr …)
- BGH: Zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs eines Computerprogramms durch Weitergabe des Produktschlüsselsveröffentlicht am 6. November 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14
§ 524 ZPO; § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG; Art. 13 Abs. 2 EGV 207/2009Lesen Sie unsere Kurzbesprechung der wesentlichen Aspekte der Entscheidung (hier). Den vollständigen Text der Entscheidung finden Sie unter dem Link „Diesen Beitrag weiterlesen“: (mehr …)