IT-Recht | Dr. Ole Damm - Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EncroChat geführten Kommunikationveröffentlicht am 28. Juli 2021
LG Berlin, Beschluss vom 01.07.2021, Az. (525 KLs) 254 Js 592/20 (10/21)
Art. 10 GG, § 100a StPO, § 100b StPO, Art. 31 RiLi-EEA, § 91g Abs. 6 IRG
Zur Besprechung der Entscheidung (LG Berlin: Zum Beweisverwertungsverbot einer über EnroChat geführten Kommunikation), deren Volltext Sie unten finden:Sie brauchen einen Rechtsanwalt für Datenschutzrecht / Fachanwalt für IT-Recht?
Sie haben Probleme wegen eines elektronisch geführten Vorgangs? Benötigen Sie Hilfe bei einer datenschutzrechtlichen Angelegenheit? Rufen Sie gleich an: 04321 / 9639953 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland) durch zahlreiche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Datenschutzrecht vertraut und hilft, eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
- BVerwG: Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist rechtmäßigveröffentlicht am 22. März 2016
BVerwG, Urteile vom 18.03.2016, Az. 6 C 6.15; Az. 6 C 7.15; Az. 6 C 8.15; Az. 6 C 22.15; Az. 6 C 23.15; Az. 6 C 26.15; Az. 6 C 31.15; Az. 6 C 33.15; Az. 6 C 21.15; Az. 6 C 25.15; Az. 6 C 27.15; Az. 6 C 28.15; Az. 6 C 29.15; Az. 6 C 32.15
§ 2 Abs. 1 RBStVm, § 4 Abs. 6 S. 1 RBStVDie Kurzmitteilung der BVerwG-Entscheidung finden Sie hier (BVerwG – Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß), den Text der Pressemitteilung Nr. 21/2016 nachstehend:
Haben Sie Probleme mit Gebührenabgaben, auch mit der GEMA?
Haben Sie einen Gebührenbescheid erhalten, weil Sie Rundfunkprogramme empfangen können? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten bestens vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.
- BGH: Zur Deutlichkeit der Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungenveröffentlicht am 12. Februar 2016
BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 143/14
§ 2 Abs. 1 S. 1 UKlaG; § 66a S. 2 TKGDie Entscheidung des BGH finden Sie zusammengefasst hier und ihren Volltext im Folgenden: (mehr …)